Schicksal von Nutzungsrechten bei Wegfall des Softwareüberlassungsvertrags
Ein Softwareüberlassungsvertrag kann nachträglich nichtig werden. Ein Lizenzvertrag kann rückabgewickelt werden, weil eine Partei vom Vertrag zurücktritt. Welche Rechte verbleiben dann beim Lizenznehmer bei Wegfall oder bei vorzeitiger Beendigung des Lizenzvertrages? Was geschieht also mit den in einem Lizenzvertrag gewährten Nutzungsrechten, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird?
Journalist
Beitrag von Jan Kröll
07.03.2024, 19:55 Uhr
Genau diese Frage würde mich auch interessieren. Was passiert mit nicht bezahlten Nutzungsrechten bei Insolvenz des Auftraggebers?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Schicksal von Nutzungsrechten bei Insolvenz des AuftragGEBERS von Eva Leven, 07.05.2010, 12:26 Uhr
Guten Tag, wie sieht es denn aus, wenn nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber im Verlauf eines Projekts Insolvenz anmeldet, der Insolvenzverwalter aber das Projekt fortsetzen lässt? Gehen dann die Nutzungsrechte für die schon bei Eintritt der Insolvenz geleisteten 80% der Gesamtleistung... » Weiterlesen
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