Leserkommentar zum Artikel

Schicksal von Nutzungsrechten bei Wegfall des Softwareüberlassungsvertrags

Ein Softwareüberlassungsvertrag kann nachträglich nichtig werden. Ein Lizenzvertrag kann rückabgewickelt werden, weil eine Partei vom Vertrag zurücktritt. Welche Rechte verbleiben dann beim Lizenznehmer bei Wegfall oder bei vorzeitiger Beendigung des Lizenzvertrages? Was geschieht also mit den in einem Lizenzvertrag gewährten Nutzungsrechten, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird?

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Schicksal von Nutzungsrechten bei Insolvenz des AuftragGEBERS

Beitrag von Eva Leven
07.05.2010, 12:26 Uhr

Guten Tag, wie sieht es denn aus, wenn nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber im Verlauf eines Projekts Insolvenz anmeldet, der Insolvenzverwalter aber das Projekt fortsetzen lässt? Gehen dann die Nutzungsrechte für die schon bei Eintritt der Insolvenz geleisteten 80% der Gesamtleistung (Konzeption eines individuellen CBT-Programms für einen Kunden des Auftraggebers) auf den Auftraggeber bzw. dessen Rechtsnachfolger über, obwohl dieser seinen Teil des Vertrags (die Zahlung des vereinbarten Honorars) insolvenzbedingt nicht einhält?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Journalist von Jan Kröll, 07.03.2024, 19:55 Uhr

    Genau diese Frage würde mich auch interessieren. Was passiert mit nicht bezahlten Nutzungsrechten bei Insolvenz des Auftraggebers?

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