Leserkommentar zum Artikel

Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems

PayPal ist in aller Munde. Nach einer von Fittkau & Maaß Consulting durchgeführten W3B-Studie aus dem Jahre 2010 bevorzugen 79,3 Prozent der Befragten PayPal als Zahlungsmittel. Dieser Bekanntheitsgrad, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.

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...ach Her Lüder....

Beitrag von Thorsten Gall
22.01.2024, 11:08 Uhr

Sie schreiben ja hier offenbar zu so fast jedem eingestellten Fall ihren persönlichen Kommentar mit dazu. Auf der Liste der Anwälte der Kanzlei die diese Webseite betreiben stehen sie auf jeden Fall nicht mit dabei. Und sie schreiben auch allen so ziemlich immer das selbe. (...Die AGB von PayPal und ....die PayPal entgangenen 10 % Verkaufsprovision" ...und bei Geld Freund keine Unterstützung zu erwarten... etc.... ). Keine Ahnung, was Sie hier auf dieser Plattform beruft, Wissen und Wahrheit für sich gepachtet zu haben; ich vermag es nicht zu erkennen. Wenn man etwas schreibt oder andere Personen hier ihre Fälle präsentieren klingen Ihre Textbausteine wie eine Schallplatte mit Sprung. Egal was man schreibt und wie man es erklärt, ein Betrüger darf ihrer Meinung nach offenbar das mit Recht und Anerkennung von PayPal tun, weil ja die AGB und immer wieder die natürlich völlig einwandfreien AGB von Paypal, das (eben Paypal) sich selbst erlauben lassen, wie das Bestreiten der Einreichung von fristgemäß eingereichten Beweisen oder das Desinteresse an Warnungen zu Verkäufern, ausgesprochen von "Kleinanzeigen" selbst, sowie das Aussitzen und Konto ins Negative setzen beim Betrugsopfer, aber keinesfalls beim betrügerischen Verkäufer und auch das trotz Empfehlung von Seiten Paypal, bei der EU-Verbraucherstreitplattform (zusätzlich) "diesen Fall einzureichen", dann aber schlicht die Frist verstreichen zu lassen, ohne sich selbst dazu zu äußern. Aussitzen, Abstreiten, Verweigern, Betrüger unterstützen, also alles ganz normale Verhaltensweisen einer ach so seriösen Bezahlplattform, die sich natürlich immer und grundsätzlich mit den höher als das Gesetz stehenden, wohlfeil zurechtgeschusterten AGBs von PayPal bestens und bequem in Einklang bringen lassen. So einfach kann das Leben sein, toll ! Ich persönlich habe inzwischen ca. 90% meiner auf den diversen Online-Plattformen die Zahlungsdaten von mir verwalten, Paypal ausgeschlossen und primäre Alternativen hinterlegt. ...und vielen Dank auch nochmal, Herr Lüder, für ihre stets sinnstfitenden Kommentare.

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