Wichtig für Händler: Pflichten nach der EU-Produktsicherheitsverordnung
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Online-Händler, in jedem Produktangebot Herstellerangaben sowie Warn- und Sicherheitshinweise bereitzustellen.
Prokurist
Beitrag von Thomas
09.01.2024, 11:16 Uhr
Eine Erläuterung der Übergangsvorschriften wäre hilfreich. Dürfen hier Produkte weiter beworben und verkauft werden, die bereits auf dem Markt sind, von denen keine Sicherheitsbedenken bekannt sind, die aber z.B. keine Herstellerangaben enthalten?
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Produktsicherheit EU zu Geschäftsgeheimnisgesetz von Andy Desmo, 08.02.2025, 12:39 Uhr
Viele Fragen hier zu diesem Thema, aber keine Antworten. Muß ich jetzt alle Lieferanten offenlegen oder kann ich mich auf Geschäftsgeheimnis berufen ? Bei berechtigtem Interesse können natürlich die Daten offengelegt werden. Danke.
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Product Assistant von Klaus Berger, 26.09.2024, 08:00 Uhr
Sie schreiben: XII. Sind Übergangsvorschriften für bereits bestehende Produkte vorgesehen? Ja. Art. 52 der Verordnung enthält.... Richtig ist Artikel 51.
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Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit bei gebrauchten Produkten von Ruediger, 11.09.2024, 12:02 Uhr
Hallo, wir vertreiben nahezu ausschließlich gebrauchte Artikel an Geschäftskunden. Gilt die Verordnung eigentlich dann auch für uns?
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Lieferanten offen legen? von Marion Heinrich, 05.07.2024, 11:10 Uhr
Es kann doch nicht sein, dass man die Adressen und Webseiten der Lieferanten öffentlich machen muss. Dann kann doch jeder Kunde direkt dort kaufen. Dann können wir diese Produkte gleich aus unserem Angebot nehmen und verkaufen nur noch unsere Eigenmarken.
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Der Grund von Cyberkriminalität - an wichtige Daten zu gelangen - wird denen auf dem Tablett serviert, echt jetzt? von Gerd, 26.06.2024, 12:52 Uhr
Als Verbraucher kann ich mich freuen, demnächst kann ich direkt beim Hersteller kaufen, wenn die Herstelleradresse haarklein auf besagten Waren draufsteht. Den Verantwortlichen sieht man allerdings auch im Impressum. Dh wenn es mit rechten Dingen zugehen würde, würden Plattformen dies ganz... » Weiterlesen
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Lieferant offen legen I Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Jens, 13.03.2024, 14:32 Uhr
Bei manchen Produkten will man nicht unbedingt der Konkurrenz den Lieferanten offenlegen. Nun muss man diesen aber wegen der Neufassung der EU-Produktsicherheitsverordnung offenbar nennen. Da die Lieferanten ja dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unterliegen frage ich mich ob man sich darauf... » Weiterlesen
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Frau von Lisa, 06.03.2024, 08:11 Uhr
Wo geht aus der Verordnung hervor, dass die Hersteller-/ Importeurdaten "gut sichtbar" sein müssen? Wäre es machbar diese Informationen durch einen weiteren Button auf der Produktseite einzusehen?
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Herr von Thomas, 26.06.2023, 10:26 Uhr
Muss die PSA Verordnung somit auch online bei den Produkten abgebildet sein? Oder reicht diese auf Anfrage bereit zu halten?
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E-Commerce Assistent von Sabrina, 26.06.2023, 10:17 Uhr
Könnten Sie nochmals klarstellen, was alles unter die Sicherheitsinformationen fällt? Oder einen Hinweis geben, wo man das nachlesen kann? Reden wir hier "nur" von Hinweisen im Rahmen der Batterieverordnung oder des Elektrogesetzes oder CLP Informationen, oder gehört z.B. auch Anleitung,... » Weiterlesen
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Definition von Thomas Büttinghaus, 24.06.2023, 10:46 Uhr
Bitte stellen Sie doch noch einmal klar, was unsichere bzw. Gefährliche Produkte im Sinne dieses Gesetzes sind,. Wie sieht es z.B. mit in Tüten verpackten Artikeln aus (Erstickungsgefahr)?
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