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Wichtig für Händler: Pflichten nach der EU-Produktsicherheitsverordnung

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Online-Händler, in jedem Produktangebot Herstellerangaben sowie Warn- und Sicherheitshinweise bereitzustellen.

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Produktsicherheit EU zu Geschäftsgeheimnisgesetz

Beitrag von Andy Desmo
08.02.2025, 12:39 Uhr

Viele Fragen hier zu diesem Thema, aber keine Antworten. Muß ich jetzt alle Lieferanten offenlegen oder kann ich mich auf Geschäftsgeheimnis berufen ? Bei berechtigtem Interesse können natürlich die Daten offengelegt werden. Danke.

Product Assistant

Beitrag von Klaus Berger
26.09.2024, 08:00 Uhr

Sie schreiben: XII. Sind Übergangsvorschriften für bereits bestehende Produkte vorgesehen? Ja. Art. 52 der Verordnung enthält....

Richtig ist Artikel 51.

Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit bei gebrauchten Produkten

Beitrag von Ruediger
11.09.2024, 12:02 Uhr

Hallo, wir vertreiben nahezu ausschließlich gebrauchte Artikel an Geschäftskunden. Gilt die Verordnung eigentlich dann auch für uns?

Lieferanten offen legen?

Beitrag von Marion Heinrich
05.07.2024, 11:10 Uhr

Es kann doch nicht sein, dass man die Adressen und Webseiten der Lieferanten öffentlich machen muss. Dann kann doch jeder Kunde direkt dort kaufen. Dann können wir diese Produkte gleich aus unserem Angebot nehmen und verkaufen nur noch unsere Eigenmarken.

Der Grund von Cyberkriminalität - an wichtige Daten zu gelangen - wird denen auf dem Tablett serviert, echt jetzt?

Beitrag von Gerd
26.06.2024, 12:52 Uhr

Als Verbraucher kann ich mich freuen, demnächst kann ich direkt beim Hersteller kaufen, wenn die Herstelleradresse haarklein auf besagten Waren draufsteht. Den Verantwortlichen sieht man allerdings auch im Impressum. Dh wenn es mit rechten Dingen zugehen würde, würden Plattformen dies ganz automatisch einpflegen wo gefordert. Aber Cyberkriminelle werden dann ja arbeitslos. Denn jeder Konkurrent kommt ebenfalls an die Herstelleradressen, so ganz ohne Aufwand. Das ist absurd.

Das ist das gleiche wie einen Berufsmagier zu zwingen, seine Magie offenzulegen, oder einem 5 Sterne Koch seine Rezepte. Danke für den Untergang der europäischen Wirtschaft. Übrig bleiben wird bestimmt blos 1/10 aller Handelswaren zum doppelten Preis. Denn dieser unnötige Zeitaufwand - für den Verbrauer ansonsten unnützem "Wissen" - kostet sehr, sehr viel Zeit und Geld. Die ganzen Handelsprodukte sind doch schon extrem sicher, wozu das ganze Theater?

Lieferant offen legen I Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Beitrag von Jens
13.03.2024, 14:32 Uhr

Bei manchen Produkten will man nicht unbedingt der Konkurrenz den Lieferanten offenlegen.

Nun muss man diesen aber wegen der Neufassung der EU-Produktsicherheitsverordnung offenbar nennen.

Da die Lieferanten ja dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unterliegen frage ich mich ob man sich darauf berufen kann und die Nennung des Liefertanzen inklusiv Adresse und Tel. unterlassen kann.

Wir schätzen sie die Lage ein?

Frau

Beitrag von Lisa
06.03.2024, 08:11 Uhr

Wo geht aus der Verordnung hervor, dass die Hersteller-/ Importeurdaten "gut sichtbar" sein müssen? Wäre es machbar diese Informationen durch einen weiteren Button auf der Produktseite einzusehen?

Prokurist

Beitrag von Thomas
09.01.2024, 11:16 Uhr

Eine Erläuterung der Übergangsvorschriften wäre hilfreich. Dürfen hier Produkte weiter beworben und verkauft werden, die bereits auf dem Markt sind, von denen keine Sicherheitsbedenken bekannt sind, die aber z.B. keine Herstellerangaben enthalten?

Herr

Beitrag von Thomas
26.06.2023, 10:26 Uhr

Muss die PSA Verordnung somit auch online bei den Produkten abgebildet sein? Oder reicht diese auf Anfrage bereit zu halten?

E-Commerce Assistent

Beitrag von Sabrina
26.06.2023, 10:17 Uhr

Könnten Sie nochmals klarstellen, was alles unter die Sicherheitsinformationen fällt? Oder einen Hinweis geben, wo man das nachlesen kann? Reden wir hier "nur" von Hinweisen im Rahmen der Batterieverordnung oder des Elektrogesetzes oder CLP Informationen, oder gehört z.B. auch Anleitung, Sicherheitsinformation und EU-Konformitätserklärung für PSA dazu? Was ist mit Sicherheitsdatenblättern für Akkus / Batterien oder akkubetriebene Geräte?

So langsam treibt einen die EU mit ihren ganzen Vorgaben in den Wahnsinn ....

Definition

Beitrag von Thomas Büttinghaus
24.06.2023, 10:46 Uhr

Bitte stellen Sie doch noch einmal klar, was unsichere bzw. Gefährliche Produkte im Sinne dieses Gesetzes sind,. Wie sieht es z.B. mit in Tüten verpackten Artikeln aus (Erstickungsgefahr)?

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