Leserkommentar zum Artikel

Wichtig für Händler: Pflichten nach der EU-Produktsicherheitsverordnung

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Online-Händler, in jedem Produktangebot Herstellerangaben sowie Warn- und Sicherheitshinweise bereitzustellen.

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Herr

Beitrag von Thomas
26.06.2023, 10:26 Uhr

Muss die PSA Verordnung somit auch online bei den Produkten abgebildet sein? Oder reicht diese auf Anfrage bereit zu halten?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 10 Kommentare vollständig anzeigen

  • Produktsicherheit EU zu Geschäftsgeheimnisgesetz von Andy Desmo, 08.02.2025, 12:39 Uhr

    Viele Fragen hier zu diesem Thema, aber keine Antworten. Muß ich jetzt alle Lieferanten offenlegen oder kann ich mich auf Geschäftsgeheimnis berufen ? Bei berechtigtem Interesse können natürlich die Daten offengelegt werden. Danke.

  • Product Assistant von Klaus Berger, 26.09.2024, 08:00 Uhr

    Sie schreiben: XII. Sind Übergangsvorschriften für bereits bestehende Produkte vorgesehen? Ja. Art. 52 der Verordnung enthält.... Richtig ist Artikel 51.

  • Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit bei gebrauchten Produkten von Ruediger, 11.09.2024, 12:02 Uhr

    Hallo, wir vertreiben nahezu ausschließlich gebrauchte Artikel an Geschäftskunden. Gilt die Verordnung eigentlich dann auch für uns?

  • Lieferanten offen legen? von Marion Heinrich, 05.07.2024, 11:10 Uhr

    Es kann doch nicht sein, dass man die Adressen und Webseiten der Lieferanten öffentlich machen muss. Dann kann doch jeder Kunde direkt dort kaufen. Dann können wir diese Produkte gleich aus unserem Angebot nehmen und verkaufen nur noch unsere Eigenmarken.

  • Der Grund von Cyberkriminalität - an wichtige Daten zu gelangen - wird denen auf dem Tablett serviert, echt jetzt? von Gerd, 26.06.2024, 12:52 Uhr

    Als Verbraucher kann ich mich freuen, demnächst kann ich direkt beim Hersteller kaufen, wenn die Herstelleradresse haarklein auf besagten Waren draufsteht. Den Verantwortlichen sieht man allerdings auch im Impressum. Dh wenn es mit rechten Dingen zugehen würde, würden Plattformen dies ganz... » Weiterlesen

  • Lieferant offen legen I Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Jens, 13.03.2024, 14:32 Uhr

    Bei manchen Produkten will man nicht unbedingt der Konkurrenz den Lieferanten offenlegen. Nun muss man diesen aber wegen der Neufassung der EU-Produktsicherheitsverordnung offenbar nennen. Da die Lieferanten ja dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unterliegen frage ich mich ob man sich darauf... » Weiterlesen

  • Frau von Lisa, 06.03.2024, 08:11 Uhr

    Wo geht aus der Verordnung hervor, dass die Hersteller-/ Importeurdaten "gut sichtbar" sein müssen? Wäre es machbar diese Informationen durch einen weiteren Button auf der Produktseite einzusehen?

  • Prokurist von Thomas, 09.01.2024, 11:16 Uhr

    Eine Erläuterung der Übergangsvorschriften wäre hilfreich. Dürfen hier Produkte weiter beworben und verkauft werden, die bereits auf dem Markt sind, von denen keine Sicherheitsbedenken bekannt sind, die aber z.B. keine Herstellerangaben enthalten?

  • E-Commerce Assistent von Sabrina, 26.06.2023, 10:17 Uhr

    Könnten Sie nochmals klarstellen, was alles unter die Sicherheitsinformationen fällt? Oder einen Hinweis geben, wo man das nachlesen kann? Reden wir hier "nur" von Hinweisen im Rahmen der Batterieverordnung oder des Elektrogesetzes oder CLP Informationen, oder gehört z.B. auch Anleitung,... » Weiterlesen

  • Definition von Thomas Büttinghaus, 24.06.2023, 10:46 Uhr

    Bitte stellen Sie doch noch einmal klar, was unsichere bzw. Gefährliche Produkte im Sinne dieses Gesetzes sind,. Wie sieht es z.B. mit in Tüten verpackten Artikeln aus (Erstickungsgefahr)?

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