Leserkommentar zum Artikel

Definition des Begriffs "Inverkehrbringen": Ausmaß und Bedeutung

Der Begriff des Inverkehrbringens ist in den letzten Jahren in Anbetracht der zunehmenden Zahl von europäischen Richtlinien und Verordnungen mit speziellen Vorgaben für Hersteller immer bedeutsamer geworden. Denn viele der darin enthaltenen verbindliche Regelungen betreffen nur solche Produkte, die tatsächlich 'in Verkehr gebracht' werden. Doch was genau bedeutet die Bezeichnung des 'Inverkehrbringens' - und existiert überhaupt eine einheitliche, allgemein gültige Definition für sämtliche Anwendungsbereiche der EU-Vorschriften? Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den teils unterschiedlichen Begrifflichkeiten des unscheinbaren Tatbestands und stellt neben einem generellen Überblick über die Rechtsfolgen und die produktspezifischen Kriterien einen allgemeinen Definitionsversuch bereit.

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Beitrag von Hr. Kaufmann

Beitrag von Klemens Seibel
01.03.2023, 11:17 Uhr

"bei einem Aufenthalt in einem Drittland erworben wurde und von diesem Verbraucher für seinen persönlichen Gebrauch in die EU eingeführt wurde" ist zwar kein Inverkehrbringen, aber nicht anwendbar, da Bestellung im Internet erfolgte

a) "wenn sie im Anschluss der Bereitstellung auf dem europäischen Binnenmarkt dient" => CE-Kennzeichnung ist Pflicht, der Import kann vom Zoll verboten werden

b) "wenn sich das Produkt im Lager des Herstellers (oder seines in der Union niedergelassenen Bevollmächtigten) oder des Einführers befindet, wo es noch nicht bereitgestellt wird, also nicht für Handel, Verbrauch oder Verwendung zur Verfügung steht." Auch wenn "noch nicht" üblicherweise (irgendwann) das Inverkehrbringen zur Folge haben wird (Ausser, die Ware wird letztlich in ein anderes Drittland verbracht werden).. besteht hier dennoch die Möglichkeit die Ware ohne CE-Kennzeichnung zu importieren wenn.. ja wenn bei der Zollanmeldung das Formular passend ausgefüllt wird. Dort wird aber üblicherweise (aus der Erinnerung) "zum Zwecke des Inverkehrbringens" angekreuzt. Und dann gilt nicht (b), sondern leider (a).

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 13 Kommentare vollständig anzeigen

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