Abmahnungen wegen „LGA geprüft“: Was ist bei der Werbung zu beachten?
Kunden verbinden mit Prüfzeichen die Vorstellung, dass die mit dem Zeichen beworbenen Waren durch einen neutralen Dritten geprüft wurden. Aufgrund aktueller Abmahnungen zur Werbung mit der Aussage "LGA geprüft" zeigen wir auf, was bei der Werbung zu beachten ist.
Bauingenieur
Beitrag von Josef Lindmeyer
27.01.2023, 12:49 Uhr
Guten Tag , ich habe vor ein paar Tagen eine Bratpfanne gekauft . Aus der Verpackung wird mit der LGA tested Qualität geworben , unter anderem auch,dass die vorgen Bratpfanne , Durchmesser 20 cm ,nduktionsgeeignet ist.
Bei einem ersten Test mit Wasser in der Pfanne stellt sich heraus ,dass sie nur auf Induktionsflaeche reagiert ,die den Durchmesser von 20 cm nicht überschreiten . Dieses ist aus Sicht des Verbrauchers ein eindeutiger Mangel !!
Ich frage, ob "induktiosgeeignet " auch heißen kann, sie ist nur für bestimmte Induktionsflaeche geeignet ??? Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar . Freundliche Grüße Josef Lindmeyer
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