Prüfpflicht für Elektrogeräte – ab 2023 droht Verkaufsverbot auf Plattformen
Seit dem 01.01.23 müssen Verkaufsplattformen prüfen, ob ihre Händler der Registrierungspflicht nach dem ElektroG nachkommen. Händlern, die den Nachweis für ihre Elektro- und Elektronikgeräte nicht erbringen droht ein Verkaufsverbot auf den Plattformen.
Outsourcen ist die Lösung
Beitrag von Daniel Schneider
22.11.2022, 13:15 Uhr
@Stephan dafür gibt es Dienstleister wie die Deutsche Recycling, an die man das ganze outsourcen kann. Kleinere Reseller sind ja nicht davon betroffen, soweit ich weiß. Schließlich müssen solche Produkte bereits registriert sein.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Ersaufen in Regulierung von Stephan, 22.11.2022, 09:23 Uhr
Kommt eigentlich dem Gesetzgeber irgendeinmal der Gedanke, dass die Händler, vor allem kleine, in Regulierungen ersaufen? Dass diese toll gemeinten Richtlinien (ERP) und Regulierungen im Endeffekt das Aus für Kleinbetriebe bedeuten? Nach dem ERP Schock nun der EAR Schock. Alles gehört auf den Preis... » Weiterlesen
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