Kein Widerrufrecht bei Sammelkarten- und Booster-Packs nach Öffnung?
Händler, die Booster-Packs anbieten, stehen vor einem Problem: Wird ein Pack nach dem Öffnen zurückgegeben, kann der Händler nicht mehr überprüfen, ob der Verbraucher eventuell Karten ausgetauscht und besonders wertvolle Inhalte behalten hat.
Ein absoluter Wahnsinn...
Beitrag von Stephan Mair
15.10.2022, 18:58 Uhr
...was sich hier im Verbraucherrecht abspielt. Der Gesetzgeber öffnet Betrügern und Absahnern Tür und Tor.
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Wertersatz nicht Erstattungswert von keinSammler, 24.03.2023, 11:55 Uhr
@ Pokerich Ja, falsch verstanden. Der WERTERSATZ errechnet sich aus Verkaufspreis abzügl. Wert der zurückerhaltenen Karten. Im von Ihnen konstruierten Falls würde die Erstattung 0,50 EUR betragen. 4,50 EUR sind Ihr einbehaltener Wertersatz. Dass Sie keine hypothetischen 100 EUR ansetzen können... » Weiterlesen
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Freie Fahrt für Betrüger? von Pokerich, 19.01.2023, 12:07 Uhr
Versteh ich das richtig? Der Händler darf vom ursprünglichen Verkaufspreis, den Wert der zurückgeschickte Karten, abziehen? Damit ist dem Händler leider nicht geholfen und jeder pfiffige Betrüger kann das schön ausnutzen. Beispiel: Ein Pokemon Booster wird für 5€ verkauft. Der Käufer öffnet das... » Weiterlesen
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