Was, wenn Käufer nach Monaten behauptet, Ware sei nicht angekommen?
Im E-Commerce trägt der Händler das Transportrisiko bei Verkäufen an Verbraucher. Viele setzen auf Versand mit Zustellnachweis. Doch was passiert, wenn der Kunde den Erhalt erst lange nach der Lieferung bestreitet?
Geschäftsleitung
Beitrag von M. Thomas
04.08.2022, 13:33 Uhr
Wieder eine Regelung, in der man sich als Händler nur noch an den Kopf fassen kann und den betrügerischen Kunden Tür und Tor geöffnet wird. Wie es scheint, spielt der VERKÄUFERschutz in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle und man bekommt immer mehr den Eindruck, als würden jedem auch noch so kleinen Onlinehändler grundsätzlich betrügerische Absichten unterstellt. Wie dem auch sei - selbst mit einer Nichterhaltserklärung durch den Kunden bekommt der Händler sein Fett ab, uns zwar in Form von irrsten Google-Bewertungen. Man fragt sich, wer solche Gesetze macht und welche Spezialisten zur "Gesetzesfindung" als Berater herangezogen werden. Man sollte einfach mal ein paar Onlinehändler an den runden Tisch dazuholen und sie nach ihren Erfahrungen und Nöten fragen! Aber das interessiert die Legislative wohl nicht. Hat man ja auch schon ganz deutlich bei den sogenannten Corona-Soforthilfen gesehen.
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K von An, 02.08.2022, 15:03 Uhr
Sehr interessant! Welche Fristen gelten für B2B?
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Also muss jedes Tracking gesichert werden von D. Drescher, 28.07.2022, 22:54 Uhr
Ergo muss der Händler jedes Tracking sichern, z. B. als PDF abspeichern. Würde ein solcher Screenshot der Sednunsgverfolgung als gespeichertes PDF vor Gericht standhalten? VG
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Tür und Tor offen für Betrüger? von Michael, 28.07.2022, 19:07 Uhr
Oha, das ist für uns Händler ein sehr bedenklicher Zustand - da sind ja Tür und Tor offen für Betrüger! Der Gesetzgeber sotte doch um diese Situatuin wissen, warum werden dem Verbraucher da nicht kürzere Fristen, z.b. die besagten 6 Monate gesetzt? Wenn ich etwas bestelle und nach wenigen Tagen... » Weiterlesen
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