Leserkommentar zum Artikel

Probleme beim Versendungskauf: Transportversicherung und Verlust der Ware

Weicht der Verkäufer im „B2B-Geschäft“ (Unternehmer/Unternehmer) oder „C2C-Geschäft“ (Verbraucher/Verbraucher) von einer Vereinbarung mit dem Käufer ab, wonach die zu versendende Ware versichert werden soll und geht die Ware tatsächlich unter, so steht dem Käufer ein Schadensersatzanspruch zu. Fehlt eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, kann sich auch aufgrund des Wertes der Ware eine Versicherungspflicht ergeben.

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Fa.

Beitrag von desmo
07.04.2022, 16:42 Uhr

Ich kaufe oft Waren in Italien von Händlern. Diese schreiben nach Abschluß des Kaufes, daß das Risiko des Versandes beim Empfänger liegt. Kann der Händler diese Entscheidung treffen ohne vorherige Rücksprache oder Info. Warenwert bewegt sich meist um die 1000,- €. Oder muß ich den Lieferanten anweisen die Ware versichert zu senden ?

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