Leserkommentar zum Artikel

Hygieneartikel und das Fernabsatzwiderrufsrecht

Online-Händler müssen häufig Ware im Zuge des Fernabsatzwiderrufsrechts zurücknehmen, die sie anschließend vor allem aus hygienischen Gründen nicht mehr an Zweitkäufer verkaufen können – ein Verlustgeschäft. Zwar berufen sich manche Händler in diesen Fällen auf eine Auffangvorschrift, nach der das Widerrufsrecht ausgeschlossen scheint. Die Rechtslage ist dabei jedoch unklar. Mit der Novelle zum Widerrufsrecht tritt nun im Juni 2014 ein angepasster Ausschlussgrund für das Widerrufsrecht bei solchen Fällen in Kraft. Die IT-Recht Kanzlei berichtet in einem umfassenden Beitrag ausführlich darüber und erläutert, auf welche Dinge Webshop-Betreiber achten sollten.

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Kennzeichnung versiegelter Artikel bei Fernabsatz

Beitrag von Jörg Käsewieter
26.01.2022, 11:11 Uhr

Guten Tag,

ist es hinzunehmen, dass bei einem Onlinekauf eines vermeindlichen Hygieneartikels in keinster Weise auf eine Hygieneversiegelung hingewiesen wird. Dies wäre für mich der Grund gegen einen Kauf gewesen. Wenn ich ein Siegel erst bei Lieferung entdecke, habe ich so wenigstens einmal Versandkosten zu tragen, was nicht rechtens scheint.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 11 Kommentare vollständig anzeigen

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