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Der französische Gesetzgeber führt neue individuelle Registrierungsnummern für Produkte mit erweiterter Herstellerverantwortung ein, die ab dem Zeitpunkt sowohl in den AGB als auch im Impressum bereitgestellt werden müssen.

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Deutscher Onlineshop (de Domain) in Deutscher Sprache

Beitrag von Sandro
19.01.2022, 10:08 Uhr

Ich betreibe einen deutschen Onlineshop in deutscher Sprache. Ab und an habe ich auch französische Kunden. Muss ich nun in mein Impressum und meine deutsche AGB die EPR-Registriernummern einpflegen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Hinweis auf EPR-Nummer in französischen Musterimpressen von IT-Recht Kanzlei, 27.01.2022, 15:48 Uhr

    Vielen Dank für Ihren Kommentar. In den französischsprachigen Musterimpressen, die wir unter https://www.it-recht-kanzlei.de/impressum-verschiendene-sprachen-rechtsformen-uebersetzungen.html für Mandanten bereitstellen, finden Sie im letzten Satz des jeweiligen Impressums die Möglichkeit zur... » Weiterlesen

  • EPR-Angabe im franz. Impressum von Ramona, 27.01.2022, 15:28 Uhr

    Liebes IT-Recht-Team, auf die Gefahr hin, dass ich es in Ihrem neu hinterlegten Muster-Impressum übersehen habe: Ich finde den Passus zur Ergänzung der EPR-Nr. im franz. Impressum nicht. Danke für einen Hinweis. VG, Ramona

  • Antwort von Sophie, 25.12.2021, 19:00 Uhr

    So wie ich es verstanden habe nicht, da keine .fr Domain. ;) LG Sophie

  • Versand nach Frankreich ab 01.01.2022 von Sybille Fröhlich, 16.12.2021, 13:51 Uhr

    wir vertreiben holländische Lebensmittel ausschließlich über einen Onlineshop mit Sitz in Deutschland, deutschem Impressum, AGB in deutsch, etc. , allerdings mit .com Domain. (hollandproducten.com). Wir versenden gelegentlich auch nach Frankreich Frage: Benötigen auch wir die... » Weiterlesen

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