Leserkommentar zum Artikel

Neue EPR-Registrierungsnummern in Frankreich: aktualisierte französische AGB

Der französische Gesetzgeber führt neue individuelle Registrierungsnummern für Produkte mit erweiterter Herstellerverantwortung ein, die ab dem Zeitpunkt sowohl in den AGB als auch im Impressum bereitgestellt werden müssen.

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Deutscher Onlineshop (de Domain) in Deutscher Sprache

Beitrag von Sandro
19.01.2022, 10:08 Uhr

Ich betreibe einen deutschen Onlineshop in deutscher Sprache. Ab und an habe ich auch französische Kunden. Muss ich nun in mein Impressum und meine deutsche AGB die EPR-Registriernummern einpflegen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Hinweis auf EPR-Nummer in französischen Musterimpressen von IT-Recht Kanzlei, 27.01.2022, 15:48 Uhr

    Vielen Dank für Ihren Kommentar. In den französischsprachigen Musterimpressen, die wir unter https://www.it-recht-kanzlei.de/impressum-verschiendene-sprachen-rechtsformen-uebersetzungen.html für Mandanten bereitstellen, finden Sie im letzten Satz des jeweiligen Impressums die Möglichkeit zur... » Weiterlesen

  • EPR-Angabe im franz. Impressum von Ramona, 27.01.2022, 15:28 Uhr

    Liebes IT-Recht-Team, auf die Gefahr hin, dass ich es in Ihrem neu hinterlegten Muster-Impressum übersehen habe: Ich finde den Passus zur Ergänzung der EPR-Nr. im franz. Impressum nicht. Danke für einen Hinweis. VG, Ramona

  • Antwort von Sophie, 25.12.2021, 19:00 Uhr

    So wie ich es verstanden habe nicht, da keine .fr Domain. ;) LG Sophie

  • Versand nach Frankreich ab 01.01.2022 von Sybille Fröhlich, 16.12.2021, 13:51 Uhr

    wir vertreiben holländische Lebensmittel ausschließlich über einen Onlineshop mit Sitz in Deutschland, deutschem Impressum, AGB in deutsch, etc. , allerdings mit .com Domain. (hollandproducten.com). Wir versenden gelegentlich auch nach Frankreich Frage: Benötigen auch wir die... » Weiterlesen

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