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Der französische Gesetzgeber führt neue individuelle Registrierungsnummern für Produkte mit erweiterter Herstellerverantwortung ein, die ab dem Zeitpunkt sowohl in den AGB als auch im Impressum bereitgestellt werden müssen.

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Hinweis auf EPR-Nummer in französischen Musterimpressen

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
27.01.2022, 15:48 Uhr

Vielen Dank für Ihren Kommentar.

In den französischsprachigen Musterimpressen, die wir unter https://www.it-recht-kanzlei.de/impressum-verschiendene-sprachen-rechtsformen-uebersetzungen.html für Mandanten bereitstellen, finden Sie im letzten Satz des jeweiligen Impressums die Möglichkeit zur Eingabe von EPR-Registrierungsnummern.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei

EPR-Angabe im franz. Impressum

Beitrag von Ramona
27.01.2022, 15:28 Uhr

Liebes IT-Recht-Team, auf die Gefahr hin, dass ich es in Ihrem neu hinterlegten Muster-Impressum übersehen habe: Ich finde den Passus zur Ergänzung der EPR-Nr. im franz. Impressum nicht. Danke für einen Hinweis. VG, Ramona

Deutscher Onlineshop (de Domain) in Deutscher Sprache

Beitrag von Sandro
19.01.2022, 10:08 Uhr

Ich betreibe einen deutschen Onlineshop in deutscher Sprache. Ab und an habe ich auch französische Kunden. Muss ich nun in mein Impressum und meine deutsche AGB die EPR-Registriernummern einpflegen?

Antwort

Beitrag von Sophie
25.12.2021, 19:00 Uhr

So wie ich es verstanden habe nicht, da keine .fr Domain. ;)

LG Sophie

Versand nach Frankreich ab 01.01.2022

Beitrag von Sybille Fröhlich
16.12.2021, 13:51 Uhr

wir vertreiben holländische Lebensmittel ausschließlich über einen Onlineshop mit Sitz in Deutschland, deutschem Impressum, AGB in deutsch, etc. , allerdings mit .com Domain. (hollandproducten.com). Wir versenden gelegentlich auch nach Frankreich

Frage: Benötigen auch wir die EPR-Regierungsnummern ab 01.01.2022?

Beste Grüße Sybille Fröhlich

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