Leserkommentare zum Artikel

Neue EPR-Registrierungsnummern in Frankreich: aktualisierte französische AGB

Der französische Gesetzgeber führt neue individuelle Registrierungsnummern für Produkte mit erweiterter Herstellerverantwortung ein, die ab dem Zeitpunkt sowohl in den AGB als auch im Impressum bereitgestellt werden müssen.

» Artikel lesen


Hinweis auf EPR-Nummer in französischen Musterimpressen

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
27.01.2022, 15:48 Uhr

Vielen Dank für Ihren Kommentar.

In den französischsprachigen Musterimpressen, die wir unter https://www.it-recht-kanzlei.de/impressum-verschiendene-sprachen-rechtsformen-uebersetzungen.html für Mandanten bereitstellen, finden Sie im letzten Satz des jeweiligen Impressums die Möglichkeit zur Eingabe von EPR-Registrierungsnummern.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei

EPR-Angabe im franz. Impressum

Beitrag von Ramona
27.01.2022, 15:28 Uhr

Liebes IT-Recht-Team, auf die Gefahr hin, dass ich es in Ihrem neu hinterlegten Muster-Impressum übersehen habe: Ich finde den Passus zur Ergänzung der EPR-Nr. im franz. Impressum nicht. Danke für einen Hinweis. VG, Ramona

Deutscher Onlineshop (de Domain) in Deutscher Sprache

Beitrag von Sandro
19.01.2022, 10:08 Uhr

Ich betreibe einen deutschen Onlineshop in deutscher Sprache. Ab und an habe ich auch französische Kunden. Muss ich nun in mein Impressum und meine deutsche AGB die EPR-Registriernummern einpflegen?

Antwort

Beitrag von Sophie
25.12.2021, 19:00 Uhr

So wie ich es verstanden habe nicht, da keine .fr Domain. ;)

LG Sophie

Versand nach Frankreich ab 01.01.2022

Beitrag von Sybille Fröhlich
16.12.2021, 13:51 Uhr

wir vertreiben holländische Lebensmittel ausschließlich über einen Onlineshop mit Sitz in Deutschland, deutschem Impressum, AGB in deutsch, etc. , allerdings mit .com Domain. (hollandproducten.com). Wir versenden gelegentlich auch nach Frankreich

Frage: Benötigen auch wir die EPR-Regierungsnummern ab 01.01.2022?

Beste Grüße Sybille Fröhlich

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei