Ab dem 01.01.2022: Neue Pflicht zur unentgeltlichen Abholung diverser Elektrogeräte
Ab dem 01.01.2022 werden die Rücknahmepflichten von Online-Händlern dahingehend erweitert, dass diese beim Verkauf bestimmter Elektrogeräte ihren Kunden die Möglichkeit einräumen müssen, ein entsprechendes Altgerät direkt und kostenlos dem Frachtführer mitzugeben, der das neu gekaufte Elektrogerät ausliefert. Betroffen sind insoweit Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke), Monitore bzw. Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten sowie Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50cm beträgt. Darüber hinaus sind diverse Informationspflichten sowie eine spezielle Nachfragepflicht zu beachten. Hierzu unsere aktuellen FAQ.
Lagerflächenberechnung bei DropShipping und Fullfilment
Beitrag von IMo
22.12.2021, 09:29 Uhr
Hallo,
wie verhält es sich, wenn im s. g. Fullfilment keine konkrete Lagerfläche vorgesehen ist (es wird für die Lagerdauer pro Platz abgerechnet)?
Wie wird sie im Falle des s. g. DropShippings berechnet, bei denen der Shop die Ware kauft und diese vom Dienstleister sofort an den Verbraucher geliefert wird, der Shop-Betreibers also eingentlich gar keine konkrete Lagerfläche nutzt?
MfG
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