VG Wiesbaden: Einbindung des "Cookiebot" ist unzulässig!
Das VG Wiesbaden hat entschieden, dass die Hochschule RheinMain auf ihrer Webseite keinen Cookie-Dienst nutzen darf, der die vollständige IP-Adresse der Endnutzer auf Servern eines Unternehmens, dessen Unternehmenszentrale sich in den USA befinde, übermittelt.
An welchen Anbieter soll denn übermittelt werden?
Beitrag von Karsten
09.12.2021, 19:44 Uhr
Bin mal gerade über die Privacy Policy von Cookiebot drübergeflogen: Daten werden verarbeitet auf Azure-Servern von Microsoft in Irland, Sicherheitskopien werden in Dänemark gespeichert – beides EU. Cookiebot wird betrieben von Cybot, ebenfalls dänisches Unternehmen. Die USA an sich wird in der Privacy Policy wörtlich nicht erwähnt. Worum gings dann genau? Microsoft? Darf ich jetzt mit keinem ursprünglich US-amerikanischen Unternehmen mehr zusammenarbeiten, nur weil der "Hauptsitz" in den USA ist, aber die Daten trotzdem in der EU liegen? Wichtig wäre also zu wissen: Welche Daten werden konkret von wem in welcher Weise bei Nutzung von Cookebot in die USA übertragen?
Gruß
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Aktualisiert am 09.12.21 von Alex, 14.12.2021, 08:42 Uhr
Hier wurde scheinbar Nachgebessert: Die IP-Nummer des Endnutzers in anonymisierter Form (die letzten drei Ziffern werden auf ‚0’ gesetzt). Hat sich das ganze dadurch schon wieder erledigt und man kann den Cookiebot weiternutzen?
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Nun Ja von Steffen, 10.12.2021, 08:02 Uhr
Aktuelle wird das Tool auf besagter Seite immer noch oder vielleicht wieder eingesetzt. Es stellt sich die Frage ob hier technisch nachgebessert wurde?
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