Leserkommentar zum Artikel

VG Wiesbaden: Einbindung des "Cookiebot" ist unzulässig!

Das VG Wiesbaden hat entschieden, dass die Hochschule RheinMain auf ihrer Webseite keinen Cookie-Dienst nutzen darf, der die vollständige IP-Adresse der Endnutzer auf Servern eines Unternehmens, dessen Unternehmenszentrale sich in den USA befinde, übermittelt.

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Nun Ja

Beitrag von Steffen
10.12.2021, 08:02 Uhr

Aktuelle wird das Tool auf besagter Seite immer noch oder vielleicht wieder eingesetzt. Es stellt sich die Frage ob hier technisch nachgebessert wurde?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Aktualisiert am 09.12.21 von Alex, 14.12.2021, 08:42 Uhr

    Hier wurde scheinbar Nachgebessert: Die IP-Nummer des Endnutzers in anonymisierter Form (die letzten drei Ziffern werden auf ‚0’ gesetzt). Hat sich das ganze dadurch schon wieder erledigt und man kann den Cookiebot weiternutzen?

  • An welchen Anbieter soll denn übermittelt werden? von Karsten, 09.12.2021, 19:44 Uhr

    Bin mal gerade über die Privacy Policy von Cookiebot drübergeflogen: Daten werden verarbeitet auf Azure-Servern von Microsoft in Irland, Sicherheitskopien werden in Dänemark gespeichert – beides EU. Cookiebot wird betrieben von Cybot, ebenfalls dänisches Unternehmen. Die USA an sich wird in der... » Weiterlesen

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