VG Wiesbaden: Einbindung des Cookie-Consent-Tools "Cookiebot" aufgrund Datenverarbeitung in den USA unzulässig!
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Hochschule RheinMain auf ihrer Webseite keinen Cookie-Dienst nutzen darf, der die vollständige IP-Adresse der Endnutzer auf Servern eines Unternehmens, dessen Unternehmenszentrale sich in den USA befinde, übermittelt. Im konkreten Fall war das Cookie-Consent-Tool des Anbieters Cookiebot betroffen. Erfahren Sie mehr zur gerichtlichen Entscheidung des VG Wiesbaden in unserem heutigen Beitrag.
Aktualisiert am 09.12.21
Beitrag von Alex
14.12.2021, 08:42 Uhr
Hier wurde scheinbar Nachgebessert: Die IP-Nummer des Endnutzers in anonymisierter Form (die letzten drei Ziffern werden auf ‚0’ gesetzt).
Hat sich das ganze dadurch schon wieder erledigt und man kann den Cookiebot weiternutzen?
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Nun Ja von Steffen, 10.12.2021, 08:02 Uhr
Aktuelle wird das Tool auf besagter Seite immer noch oder vielleicht wieder eingesetzt. Es stellt sich die Frage ob hier technisch nachgebessert wurde?
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An welchen Anbieter soll denn übermittelt werden? von Karsten, 09.12.2021, 19:44 Uhr
Bin mal gerade über die Privacy Policy von Cookiebot drübergeflogen: Daten werden verarbeitet auf Azure-Servern von Microsoft in Irland, Sicherheitskopien werden in Dänemark gespeichert – beides EU. Cookiebot wird betrieben von Cybot, ebenfalls dänisches Unternehmen. Die USA an sich wird in der... » Weiterlesen
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