Neue Zahlungsabwicklung bei eBay.de - Rechtstexte aktualisiert
eBay führt aktuell für seinen deutschen Marktplatz eine neue Zahlungsabwicklung ein. Im Rahmen einer Pilotphase nehmen bereits ausgewählte eBay-Händler teil. Wir haben dies zum Anlass für eine Aktualisierung der eBay-Rechtstexte genommen.
Strafanzeige gegen Ebay-Verantwortliche stellen
Beitrag von Georg
22.11.2021, 19:13 Uhr
Wenn ebay einfach so die Auszahlung der von Käufern vereinnahmten Zahlungen mit dem Hinweis verhindert, dass sie zuerst eine Ausweiskopie sehen wollen, dann würde ich das als Nötigung (§240 STGB) einstufen. Denn offenbar besteht weder ein zivilrechtliches Zurückbehaltungsrecht, auf das sich ebay berufen könnte. Noch ist strafrechtlich die Zweck-Mittel-Relation gegeben. Ich empfehle, eine Strafanzeige gegen verwantwortlichen Mitarbeiter an die für den Deutschlandsitz in 14532 Kleinmachnow zuständige Polizeidienststelle oder gleich an die dort zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam (FAX: 0331/2017-3180 ) "wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände" zu schicken.
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Den von Ebay angebotenen Verkäuferschutz gibt es nur in der Theorie. In der Praxis sieht es leider ganz anders aus :-( Obwohl der Käufer ausdrücklich einen unversicherten Versand gewünscht hat, haftet bei Ebay der Verkäufer und das zu 100 Prozent! Frei nach dem Motto: Nicht versichert, keine... » Weiterlesen
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Ich bin mit ebay fertig von Karim, 15.05.2025, 02:14 Uhr
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