Leserkommentar zum Artikel

Neue Zahlungsabwicklung bei eBay.de - Rechtstexte aktualisiert

eBay führt aktuell für seinen deutschen Marktplatz eine neue Zahlungsabwicklung ein. Im Rahmen einer Pilotphase nehmen bereits ausgewählte eBay-Händler teil. Wir haben dies zum Anlass für eine Aktualisierung der eBay-Rechtstexte genommen.

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Kein Verkäuferschutz für private Auktionsverkäufe!

Beitrag von Peter
19.06.2025, 15:13 Uhr

Den von Ebay angebotenen Verkäuferschutz gibt es nur in der Theorie. In der Praxis sieht es leider ganz anders aus :-( Obwohl der Käufer ausdrücklich einen unversicherten Versand gewünscht hat, haftet bei Ebay der Verkäufer und das zu 100 Prozent! Frei nach dem Motto: Nicht versichert, keine Sendungsverolgung, also hat der Verkäufer Schuld. Ebay gibt sich ja nicht einmal Mühe, der Sache auf den Grund zu gehen. Da werden schriftliche Argumente und Belege über Zahlungen an den Paketdienst (DHL) sowie PayPal einfach ignoriert.

So eine pauschale Schuldzuweisung ist für jeden Betrüger das reinste Paradies, unterstützt von Ebay! Dabei werden weder Deutsche Gesetze noch meine bisherige astreine reine Bilanz (seit über 15 Jahre immer 100 Prozent Kundenzufriedenheit) beachtet. Dabei sagt selbst das Deutsche Recht, dass eine Sendungsnummer zur Umsetzung des "§ 447 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" nicht unbedingt vorliegen muss. Wie geschrieben, das ist absolut kein Verkäuferschutz seitens Ebay, denn dann würden ehrliche Verkäufer nicht PAUSCHAL als "unglaubwürdig" dargestellt werden! Im Gegenteil, Ebay macht sich durch diese pauschal begünstigten Käufer zum Handlanger von Betrügern. Und da die Betrüger wissen, dass man bei Ebay als Käufer immer "pauschal" Recht bekommen, werden sich diese Fälle immer wiederholen. Und das weiß Ebay auch und unternimmt trotzdem nichts dagegen.

Das Protokoll eines Betruges: 1) Ein Käufer ersteigert auf Ebay einen Artikel, wählt mit Absicht einen unversicherten Versand, weil er ja Schlau ist ... 2) ... da Ebay in solchen Fällen, sich immer (100%!!) gegen den Verkäufer (ungeprüft) entscheidet! Andere Beweismittel wie Fotos von der frankierten Sendung sowie Zahlungsbelege usw. werden einfach ignoriert. 3) Da Ebay nach der Bezahlung eines Käufers die Verkaufssumme nicht umgehend - zum Beispiel an PayPal - weiterleitet, kann man auch den dort angebotenen "PayPal Verkäuferschutz" NICHT in Anspruch nehmen. 4) ... und wenn tatsächlich eine 'versicherte' Ware abhanden kommt, sagt Ebay (und PayPal übrigens auch) man solle sich an das Transportunternehmen wenden. Soviel zum hoch gepriesenden "Verkäuferschutz"!

Die Frage, die man sich Stellen muß, und ohne Berücksichtigung der Missachtung des § 447 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, darf Ebay überhaupt noch damit Werben, dass sie auf ihrer Plattform einen "Verkäuferschutz" anbietet, der in Wahrheit gar nicht existiert?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 1123 Kommentare vollständig anzeigen

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