Hessischer Datenschutzbeauftragter: Die Fax-Nutzung stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar!
Die Fax-Nutzung ist nach wie vor in vielen Büros und auch in der Behördenpraxis nicht wegzudenken. Allerdings werden die kritischen Stimmen in Bezug auf die Fax-Nutzung immer lauter. So hat erst jüngst der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Fax-Verwendung als unsicheres Kommunikationsmittel eingestuft. Zudem rät der Hessische Datenschutzbeauftragte zu einer zeitnahen Verwendung alternativer, sicherer Kommunikationsmittel. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Beitrag.
Telefon und mündliche Kommunikationauch sofort untersagen.
Beitrag von Stephan
18.10.2021, 07:33 Uhr
Das würde ich als nächstes aufgreifen, da man ja bis dato mit Regeln, Richtlinien und Verordnungen noch unterausgelastet ist: Telefon und Kommunikation. Nicht wegzudenken, wenn man hier etwas bespricht was wer anderer mithört. Daher sollten diese Medien sofort verboten werden und alles sollte gleich über Demail laufen...
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Herr von Hans-Jürgen Walfort, 19.10.2023, 17:07 Uhr
Ich stimme Klaus Schneider zu. In Deutschland wird der Datenschutz übertrieben und führt eher zu Nachteilen, als zu Vorteilen. Zum Fax: siehe hier nur ein Beispiel Bundesverfassungsgericht... » Weiterlesen
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Alternativen von Klaus Schneider, 28.10.2022, 22:39 Uhr
Ich würde mir vom Datenschutzbeauftragten wünschen, dass er nicht nur sagt, was kritisch zu sehen ist, sondern auch, was gute Alternativen sind. Die kennt er vermutlich jedoch nicht ;-)
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