Hessischer Datenschutzbeauftragter: Die Fax-Nutzung stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar!
Die Fax-Nutzung ist nach wie vor in vielen Büros und auch in der Behördenpraxis nicht wegzudenken. Allerdings werden die kritischen Stimmen in Bezug auf die Fax-Nutzung immer lauter. So hat erst jüngst der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Fax-Verwendung als unsicheres Kommunikationsmittel eingestuft. Zudem rät der Hessische Datenschutzbeauftragte zu einer zeitnahen Verwendung alternativer, sicherer Kommunikationsmittel. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Beitrag.
Herr
Beitrag von Hans-Jürgen Walfort
19.10.2023, 17:07 Uhr
Ich stimme Klaus Schneider zu. In Deutschland wird der Datenschutz übertrieben und führt eher zu Nachteilen, als zu Vorteilen.
Zum Fax: siehe hier nur ein Beispiel Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html#:~:text=Sie%20muss%20schriftlich%20eingereicht%20werden,nicht%20aber%20per%20E-Mail.
Die Verfassungsbeschwerde unterliegt strengen Anforderungen an die Begründung. Sie muss schriftlich eingereicht werden. Die Einreichung per Telefax ist zulässig, nicht aber per E-Mail.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.html
Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Bundesverfassungsgerichts wurden weitere Faxanschlüsse eingerichtet, die Sie bei Übertragungsproblemen alternativ nutzen können: +49 (30) 18 10 9101 382 und +49 (30) 18 10 9101 383. Bei der Zusendung über diese Faxnummern ist darauf zu achten, dass der Umfang eines einzelnen Faxes 100 Seiten nicht übersteigt. Andernfalls besteht das Risiko, dass das Fax aus technischen Gründen nicht (vollständig) beim Bundesverfassungsgericht eingeht.
zweites Beispiel: eine Kündigung eines Mobilfunkvertrages ist per Fax rechtsverbindlich und nachweisbar. Per Email ist die Kündigung nicht nachweisbar und nicht rechtsverbindlich.
Alternativen
Beitrag von Klaus Schneider
28.10.2022, 22:39 Uhr
Ich würde mir vom Datenschutzbeauftragten wünschen, dass er nicht nur sagt, was kritisch zu sehen ist, sondern auch, was gute Alternativen sind. Die kennt er vermutlich jedoch nicht ;-)
Telefon und mündliche Kommunikationauch sofort untersagen.
Beitrag von Stephan
18.10.2021, 07:33 Uhr
Das würde ich als nächstes aufgreifen, da man ja bis dato mit Regeln, Richtlinien und Verordnungen noch unterausgelastet ist: Telefon und Kommunikation. Nicht wegzudenken, wenn man hier etwas bespricht was wer anderer mithört. Daher sollten diese Medien sofort verboten werden und alles sollte gleich über Demail laufen...
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