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Datenschutzbeauftragter: Fax-Nutzung stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar!
vom 14.10.2021, 17:13 Uhr
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Ich stimme Klaus Schneider zu.
In Deutschland wird der Datenschutz übertrieben und führt eher zu Nachteilen, als zu Vorteilen.
Zum Fax: siehe hier nur ein Beispiel Bundesverfassungsgericht...
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Ich würde mir vom Datenschutzbeauftragten wünschen, dass er nicht nur sagt, was kritisch zu sehen ist, sondern auch, was gute Alternativen sind. Die kennt er vermutlich jedoch nicht ;-)
Das würde ich als nächstes aufgreifen, da man ja bis dato mit Regeln, Richtlinien und Verordnungen noch unterausgelastet ist: Telefon und Kommunikation. Nicht wegzudenken, wenn man hier etwas...
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3 Kommentare