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Private Nutzung: Telefon, Internet und E-Mail

Kündigung wegen privaten Surfens am Arbeitsplatz?

Kündigung wegen privaten Surfens am Arbeitsplatz?
Kündigung wegen privaten Surfens am Arbeitsplatz?

Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist seit jeher Gegenstand von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, denn sie kann sogar einen Kündigungsgrund darstellen. In aller Regel muss aber vorher eine Abmahnung erfolgen, nur in Ausnahmefällen ist auch eine außerordentliche - also fristlose - Kündigung möglich. Anhand einiger Beispielfälle erläutern wir die Einschätzung verschiedener „Vergehen“ durch die deutschen Arbeitsgerichte.

OLG Dresden: geschäftliche mail-accounts dürfen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nur nach Rücksprache gelöscht werden

OLG Dresden: geschäftliche mail-accounts dürfen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nur nach Rücksprache gelöscht werden
OLG Dresden: geschäftliche mail-accounts dürfen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nur nach Rücksprache gelöscht werden

Das OLG Dresden entschied am 05.09.2012 in der Rechtssache Az.: 4 W 961/12, dass ein Vertragspartner nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses den geschäftlichen mail-account eines ehemaligen Vertragspartners nur dann löschen dürfe, wenn jener kein Interesse mehr an den dort gespeicherten Daten habe. Eine dennoch durchgeführte Löschung sei unberechtigt und führe zu Schadenersatzansprüchen des vormals zugriffsberechtigten Vertragspartners gegenüber dem anderen Vertragspartner.

Bring your own Device - Einsatz privater Endgeräte stellt Unternehmen vor technische und rechtliche Herausforderungen

Bring your own Device - Einsatz privater Endgeräte stellt Unternehmen vor technische und rechtliche Herausforderungen
Bring your own Device - Einsatz privater Endgeräte stellt Unternehmen vor technische und rechtliche Herausforderungen

Consumerization der IT ist neben Cloud Computing der einflussreichste Technologietrend dieses Jahrzehnts. Unternehmen haben diese Entwicklung bereits wahrgenommen. Neben Social Media Plattformen wie Facebook, Google+ und Twitter werden immer häufiger auch eigene Endgeräte wie Tablets oder Smartphones mit in die Unternehmen gebracht.

Dauerbrenner aktuell: Das Einsichtnahmerecht des Arbeitgebers in den E-Mail Account des Arbeitnehmers

Dauerbrenner aktuell: Das Einsichtnahmerecht des Arbeitgebers in den E-Mail Account des Arbeitnehmers
Dauerbrenner aktuell: Das Einsichtnahmerecht des Arbeitgebers in den E-Mail Account des Arbeitnehmers

Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Viele Arbeitnehmer nutzen aber nicht nur den Internetzugang des Arbeitgebers, sondern auch ihren dienstlichen Emailaccount immer wieder für private Emailnachrichten.

Neue Rechtsprechung: zur Frage, ob ein Arbeitgeber auf private E-Mails des Beschäftigten zugreifen und diese als Beweismittel verwenden darf.

Neue Rechtsprechung: zur Frage, ob ein Arbeitgeber auf private E-Mails des Beschäftigten zugreifen und diese als Beweismittel verwenden darf.
Neue Rechtsprechung: zur Frage, ob ein Arbeitgeber auf private E-Mails des Beschäftigten zugreifen und diese als Beweismittel verwenden darf.

Die Auswertung des privaten E-Mail-Verkehrs zu Beweisgründen unterliegt - so das Landgericht Niedersachsen - weder einem Verwendungs- noch einem Verwertungsverbot.

Gewerkschaftswerbung per E-Mail an Arbeitnehmer über deren betriebliche E-Mail Adresse ist zulässig

Gewerkschaftswerbung per E-Mail an Arbeitnehmer über deren betriebliche E-Mail Adresse ist zulässig
Gewerkschaftswerbung per E-Mail an Arbeitnehmer über deren betriebliche E-Mail Adresse ist zulässig

Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts, darf eine tarifzuständige Gewerkschaft sich an Arbeitnehmer über deren betriebliche E-Mail-Adressen mit Werbung und Informationen wenden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Gebrauch der E-Mail-Adressen zu privaten Zwecken untersagt hat.

VG Frankfurt: Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz, wenn Mitarbeiter die Mail nach Kenntnisnahme selbst abspeichert oder archiviert

VG Frankfurt: Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz, wenn Mitarbeiter die Mail nach Kenntnisnahme selbst abspeichert oder archiviert
VG Frankfurt: Kein Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz, wenn Mitarbeiter die Mail nach Kenntnisnahme selbst abspeichert oder archiviert

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) richtete mit Bescheid vom 18.4.2007 ein Auskunfts- und Vorlageersuchen an die Klägerin, die Firma Merck KGaA. Sie sei bei Ermittlungen einer ausländischen Wertpapieraufsichtsbehörde um Mithilfe gebeten worden.

Fallstricke beim Einsatz von IT am Arbeitsplatz

Fallstricke beim Einsatz von IT am Arbeitsplatz
Fallstricke beim Einsatz von IT am Arbeitsplatz

Informationstechnik (IT), insbesondere Internet und E-Mail, sind aus dem Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer nicht mehr wegzudenken. Recherchen erfolgen inzwischen größtenteils über das Internet, dienstliche Mails ersetzen immer mehr den Briefverkehr. Aber es wird über den Dienst-PC vielfach auch privat gesurft und das dienstliche Postfach auch für private Mails genutzt. Gerade diese private IT-Nutzung am Arbeitsplatz zieht jedoch eine ganze Reihe rechtlicher Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach sich.

Problemkreis der Benutzung von Internet und Telefon zu privaten Zwecken - eine FAQ

Problemkreis der Benutzung von Internet und Telefon zu privaten Zwecken - eine FAQ
Problemkreis der Benutzung von Internet und Telefon zu privaten Zwecken - eine FAQ

Ist die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen wie Internet und Telefon zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidrig?Ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer das Internet entgegen einem ausdrücklichen Verbot des Arbeitgebers für private Zwecke nutzt? Diese und viele weitere Fragen werden in den nachfolgenden FAQ beantwortet.

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