Abmahnwelle: fehlende Information über bestehende Herstellergarantie
Derzeit überzieht ein Abmahnverein Händler mit Abmahnungen wegen fehlender Informationen über eine für die Ware bestehende Herstellergarantie und deren Bedingungen.
Unfassbar!
Beitrag von Dirk Reither
20.07.2021, 10:44 Uhr
Je mehr man sich mit dem Thema "Abmahnungen" beschäftigt, um so mehr "steigt Wut", auch auf den Rechtsgeber, auf. Bei den meisten Abmahngründen konnte ich zumindest eine gewisse "Sinnhaftigkeit" der zugrundeliegenden Grundsätze erahnen. In dem Fall bleibt mir diese aber verborgen. Ich verschweige den potentiellen Käufer ein potentielles Benefit (in vielen Fällen sicherlich auch, um das Abmahnrisiko im Zusammenhang mit Garantieformulierungen zu vermeiden) und werde dafür "bestraft". Wo liegt da der Sinn? Wer wird dadurch "benachteiligt"???
Schade, dass hier in den Kommentaren wenig Aktivität sichtbar ist. Denn ich würde das ja schon gerne verstehen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Garantie 2 Jahre von Matthias, 13.03.2019, 13:50 Uhr
Hallo, und wie ist das dann bei den Herstellern, die keine längere Garantie über die gesetzlichen 2 Jahre hinaus anbieten? Da braucht man nichts dazu erwähnen oder? Bzw. wäre dann wohl abmahngefährdet, weil 2 Jahre ja selbstverständlich sind oder? Viele Grüße Matthias
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