Leserkommentar zum Artikel

Abmahnwelle: fehlende Information über bestehende Herstellergarantie

Derzeit überzieht ein Abmahnverein Händler mit Abmahnungen wegen fehlender Informationen über eine für die Ware bestehende Herstellergarantie und deren Bedingungen.

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Garantie 2 Jahre

Beitrag von Matthias
13.03.2019, 13:50 Uhr

Hallo, und wie ist das dann bei den Herstellern, die keine längere Garantie über die gesetzlichen 2 Jahre hinaus anbieten? Da braucht man nichts dazu erwähnen oder? Bzw. wäre dann wohl abmahngefährdet, weil 2 Jahre ja selbstverständlich sind oder? Viele Grüße Matthias

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Unfassbar! von Dirk Reither, 20.07.2021, 10:44 Uhr

    Je mehr man sich mit dem Thema "Abmahnungen" beschäftigt, um so mehr "steigt Wut", auch auf den Rechtsgeber, auf. Bei den meisten Abmahngründen konnte ich zumindest eine gewisse "Sinnhaftigkeit" der zugrundeliegenden Grundsätze erahnen. In dem Fall bleibt mir diese aber verborgen. Ich verschweige... » Weiterlesen

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