Neue Zahlungsabwicklung bei eBay.de - Rechtstexte aktualisiert
eBay führt aktuell für seinen deutschen Marktplatz eine neue Zahlungsabwicklung ein. Im Rahmen einer Pilotphase nehmen bereits ausgewählte eBay-Händler teil. Wir haben dies zum Anlass für eine Aktualisierung der eBay-Rechtstexte genommen.
Zahlungsabwicklung + Käuferschutz = Mehrwert
Beitrag von Robede
29.05.2021, 12:00 Uhr
Die Kosten für zum Beispiel PayPal und auch den Neuen eBay Zahlungssystem geht immer zu lasten des Käufers. Über den Preis oder die Versandkosten oder gesondert ausgewiesene Gebühren.
Beide Zahlungssysteme wie auch andere bieten eigentlich auch einen Mehrwert an. Käuferschutz = Versicherung. ??? Der Verkäufer soll somit den Versicherungsschutz des Käufers bezahlen ? Im Urteil des Bundesgerichtshof I ZR 203/19 wird das Urteil des OLG München 29 U 4666/18 bestätigt , dass die Gebühren von PayPal + Sofortüberweisungen an den Käufer weiter berechnet werden können. Die neuen eBay Zahlungsabwicklung dürfte auch darunter fallen , insbesondere dann wenn die Leistungen entsprechend unterschiedlich ausfallen. Dazu müsste der Käufer jedoch explizit hingewiesen werden und den Verkäufern keine Wahl gelassen werden.
eBay Zahlungsabwicklung: nur versicherter Versand , Rückgaberecht , Mängelrüge usw. mit entsprechender Weitergabe der Gebühren an den Käufer.
Ohne eBay Zahlungsabwicklung: alles wie gehabt und ohne PayPal oder anderen Dienstleistern. Eigentlich nur Bar bei Abholung und Überweisung oder Rechnung (Verkäuferrisiko) sowie kein Beschwerderecht bei eBay. Damit liegt das volle Risiko beim Kunden.
Der Käufer hätte somit die Wahl zwischen Verkäuferschutz gegen Entgelt und Kauf auf sein eigenes Risiko.
Dem Verkäufer sollte frei gestellt sein ob er die eine oder andere Variante oder beide Varianten anbietet.
Würde man dann noch zusätzlich gegen Gebühr das Post-ID Verfahren anbieten wäre das eine Alternative mit denen wohl die meisten Leben könnten :-))
…. und den Beitrag hab ich ohne Studium auf die Reihe bekommen. Komm ich jetzt ins Fernsehen ?
Urteil OLG München, Urteil v. 10.10.2019 – 29 U 4666/18
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-23796?hl=true
Urteil Urteil vom 25. März 2021 - I ZR 203/19
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021067.html
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