Leserkommentar zum Artikel

Paypal - lieber nicht!

Immer häufiger erreichen uns Beschwerden von ebay-Verkäufern, denen aus unerfindlichen Gründen ihre Paypal-Konten gesperrt wurden. Nun kommen sie nicht mehr an ihr Geld, können keine weiteren Geschäfte abwickeln. Und warum das Ganze? Das wissen die Betroffenen auch nicht so recht. Die Auskünfte sind dünn, die Begründungen wenig nachvollziehbar.

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Nicht die Verursacher verwechseln!

Beitrag von Mcs
25.04.2010, 04:36 Uhr

Wie in verschiedenen Kommentaren zumindest angedeutet, beobachte auch ich bei einigen von mir beratenen gewerblichen eBay-Verkäufern ein regelmässiges Problem:

Käufer möchten ein zulässiges unbegründetes Widerrufsrecht ausüben oder einen Artikel zu Recht reklamieren oder teilreklamieren, melden sich dann kurz beim Anbieter per eMail (häufig ohne konkrete Abwicklungswünsche zu übermitteln) und lösen zu gleicher Stunde einen Paypal-Disput aus, welcher dann automatisiert (also menschlich ungeprüft!) mit sofortiger Wirkung den gesamten Zahlungsbetrag einfriert, ... oder konkreter gesprochen: aus dem Guthaben des Verkäufers entfernt.

Hier muss man jedoch klar zwischen den Verursachern dieses häufig reklamierten "Paypal-Problems" unterscheiden: Primär ist dies nämlich der Käufer und nicht(!) Paypal. Ein, mit Blick auf wirtschaftliche und juristische Fragen völlig unaufgeklärter Käufer, wiegt sich im Recht, er dürfe einen Geschäftsvorgang nach Belieben und ohne Rücksicht auf bestehende vertragliche und gesetzliche Pflichten, die ihm dagegen sehr wohl obliegen, einfach abbrechen, ohne eine eigentliche Klärung und geordnete Rückabwicklung mit dem Verkäufer herbeizuführen. In den meisten Fällen wohl auch garnicht herbeiführen zu wollen.

Stattdessen sperrt er eigenmächtig die Zahlung auf einen erworbenen Artikel, über den er noch immer voll verfügt, für den und dessen Versand der Verkäufer (trotz gültiger Vorauszahlungsvereinbarung) nunmehr faktisch voll in Vorleistung gegangen ist und der Käufer bis zu diesem Zeitpunkt oft keinerlei Bemühungen unternommen hat, den Artikel zurückzugeben, noch die für eine Rückabwicklung gesetzlich vorgesehene Zug-um-Zug-Abwicklung einzuhalten.

Bis zu diesem Punkt ist also die Dummheit, Dreistigkeit oder möglicherweise machmal sogar glaubhafte Verunsicherung des Verbrauchers für das "PayPal-Problem" verantwortlich, nicht aber der Konzern.

Dieser allerdings leistet einem deratigen Missbrauch der Käuferschutzidee insofern MASSIV Vorschub, dass er es dem in beliebiger Weise unzufriedenen Konsumenten ermöglicht, in manchmal fast erpresserischer Weise Druck auf einen Verkäufer ausüben zu können, übrigens in der Wirkung ganz gleich, ob ein privater oder gewerblicher Verkäufer.

Am Rande fällt dabei noch ausgesprochen negativ auf, dass Paypal seit Jahren damit wirbt, eBay-Käufern Käuferschutz zu bieten, der tatsächlich nur in wenigen geringfügigen Fällen, z.Zt. noch bis EUR 25 Gesamtbetrag in Deutschland, international überhaupt nicht mehr, und allgemein nur für eine begrenzte Fallzahl per annum) vom Konzern selbst aufgebracht wird. In nahezu allen anderen Fällen aber vollständig(!) auf den Verkäufer abgewälzt wird.

Faktisch und wettbewerbsrechtlich(!) eigentlich korrekt ausgedrückt, leistet PayPal (von der genannten kleinen derzeit noch bestehenden Ausnahme abgesehen) überhaupt keinen Käuferschutz, sondern VERMITTELT lediglich eine Zahlungsrückabwicklung gegenüber dem Verkäufer. Und dies am Rande bemerkt, in nicht wenigen Fällen auch noch, explizit gegen den Willen des Verkäufers.

Man sollte hier beachten, dass PayPal eben ausdrücklich NICHT wie eine Bank handelt, die im vergleichbaren Fall der Überweisung niemals gegen die Interessen ihres eigenen Kunden agiert und sich auch nicht in Fragen des Zahlungsgrundes einmischt.

Hat ein privater Käufer diese käuferfreundlichen Abläufe bei PayPal ersteinmal erfasst, kann er davon, ohne jede Repressalien befürchten zu müssen, regelmässig Gebrauch machen und Verkäufer beliebig unter Druck setzen. Diese spezielle Art Käufer gibt es bei eBay mitlerweilen in wahrnehmbarer Zahl und sie werden mit jeder erfolgreichen "PayPal-Beschwerde" mehr.

Auf der entgegengesetzten Seite jedoch entstehen massive Repressalien. Ein Verkäufer, gegen den mehrfach Käuferschutzanträge vorgebracht werden, muss vorerst mit kurzzeitigen Massregelungen oder sog. Sicherheitsüberprüfungen rechnen, schliesslich mit vollständiger Accountsperre. Dabei ist nach meinen Informationen aus dem Munde eines PayPal Mitarbeiters, gänzlich unerheblich, ob diese "Disputes" einvernehmlich oder im Streit abgeschlossen werden, denn Paypal betreibt eine Art internes Scoring, dass eine Häufung deratiger "Zwischenfälle" unabhängig von deren Ausgang als Negativmerkmal bewertet.

PayPal beruft sich dabei, auch im Kundenservice, stets gern auf seine (viele Dutzend Seiten langen unübersichtlichen) AGB und Nutzungsbedingungen, denen der Nutzer ja (freiwillig) zugestimmt habe.

Hier schliesst sich nun allerdings der Kreis der unterstellten "Freiwilligkeit", denn wie die aktuellen Zulassungsbedingungen für eBay Verkäufer (Stand und Änderungen Frühjahr 2010) zeigen, auch wenn die aktuelle Entscheidung des Kartellamts (April 2010) hier bis auf Weiteres keinen Monopolmissbrauch festzustellen vermochte, ist die Nutzung PayPals eben tatsächlich NICHT mehr freiwillig, wenn man auch die eBay Plattform vollumfänglich nutzen möchte.

Ich wiederhole mich deshalb hier aus meinen anderen Kommentaren: Paypal ist ein gutes Produkt. Nach wie vor, der schnellste und komfortabelste Zahlungsdienstleister am Markt. Wollen Sie international erfolgreich verkaufen, ist PayPal unverzichtbar.

Jedermann sollte jedoch inzwischen die Nachteile und Unwägbarkeiten PayPals kennen. PayPal erwartet, dass Sie blind nach seinen Regeln spielen. Sind Sie dazu nicht bereit (Wehren ist Zeitverschwendung), nicht in der Lage möglicherweise auch einmal eine "Zahlung in den Wind schiessen zu können", lassen Sie die Finger davon! Für eBay gilt heute im Prinzip das gleiche!

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