Leserkommentar zum Artikel

Neue Zahlungsabwicklung bei eBay.de - Rechtstexte aktualisiert

eBay führt aktuell für seinen deutschen Marktplatz eine neue Zahlungsabwicklung ein. Im Rahmen einer Pilotphase nehmen bereits ausgewählte eBay-Händler teil. Wir haben dies zum Anlass für eine Aktualisierung der eBay-Rechtstexte genommen.

» Artikel lesen


eBay Zalungsabwicklung und seine Auswirkung

Beitrag von Robede Bei Ebay
05.05.2021, 13:34 Uhr

Die neue Zahlungsabwicklung sorgt für künstliche Preissteigerung zugunsten von Aktionären. Die Einführung in der Pandemie ist kein Zufall, da viele gerade kleine Händler aber auch private auf die Einnahmen angewiesen sind.

eBay ist auch keine Bank – sondern nur ein Finanzdienstleister und unterliegen damit auch nicht der gesetzlichen Einlagensicherung wie für Banken vorgeschrieben.

Bücher- oder Warensendungen sind nicht mehr möglich, da es dafür keinen Einlieferungsbeleg gibt. Damit müssen die Artikel als Paket versendet werden. Damit ist eBay als Zahlungsdienstleister nicht besser und nicht schlechter wie Wirecard. Dies wird besonders deutlich wenn man die Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay liest. Wer Roulette spielen möchte sollte ins Kasino gehen.

Mit Reklamationen muss man bei eBay rechnen. Um dem aus den Weg zu gehen muss man zwingend für jeden Versand auch als privater einen Versandnachweis vorlegen können was die Versandkosten und den Aufwand erheblich in die Höhe treibt, da man im Zweifel eBay den Versand nachweisen muss um sein Geld zu bekommen.

Beispiel für den Verkauf einer Postkarte

[ Brief Priorität : Verkauferlös 1,00 + Versand 2,00 = Einnahme 3,00 - 11% Provision 0,33 - fixe Gebühr 0,35 – Porto 1,80 = Ausgaben 2,48 (verbleiben 52 Cent) ]

oder

[ Einschreiben Verkauferlös 1,00 + Versand 3,00 = Einnahme 4,00 - 11% Provision 0,44 - fixe Gebühr 0,35 – Porto 3,00 = Ausgaben 3,79 (verbleiben 21 Cent)

Dazu kommen Verpackung und Handlink (eventuell Etiketten, Papier usw.) des Versandes und Bank abhängig eine Buchungsgebühr (Sparkasse z.B. 0,45 €) - 2 x Buchungsgebühren ?. So kann man auch Geld mitbringen

Ich Verkaufe derzeit ca 100 Karten im Monat was einen Umsatz von 200 – 250 € bedeutet inklusive Versandkosten. Das sind rund 3000 € jährlich. Dies duldet das Finanzamt noch als Privatverkauf. Versandkosten sind steuerrechtlich Umsatz und Umsatzsteuerpflichtig. Erhöhen sich die Versandkosten wie beschrieben, erhöht sich auch entsprechend der jährliche Umsatz und so mancher private müsste als gewerblicher Händler mit allen Rechten und Pflichten auftreten.

Um einen Einlieferungsnachweis zu erhalten muss man dann eventuell mehrere Kilometer zur Post fahren um sich in die Covid-Schlange anzustellen. Nachdem ich dann für die 5 oder 10 Briefe den Einlieferungsbeleg habe fahre ich dann wieder nach Hause um unsere Umwelt mit CO2 zu bereichern. Nun sollte man die mitgebrachten den Aufträgen zuordnen. Aber welcher Beleg gehört zu welchen Verkauf ? Auf den Beleg steht ja nur die Sendungsnummer. Ach ja, dass kann man ja auch umständlich eventuell über die Postplattform oder über die Kaufabwicklung von eBay lösen um dann die Einlieferungsbelege mit gekauften Onlie-Marken zu vergleichen. Jetzt haben wir den Tag wieder rum bekommen dank Internet Beschäftigungstherapie.

Könnte man die Gebühren an den Käufer weiter geben? Für zusätzliche Gebühren hat eBay kein Feld vorgesehen. Nach dem BGH Az. I ZR 203/19 ist das wohl möglich, da eBay nur ein Finanzdienstleister ist und keine Bank. Die Gebühren müssten jetzt entweder auf den Verkaufspreis oder den Versandkosten aufgeschlagen werden. Das dürfte eBay gar nicht schmecken. Nach obiger Berechnung müsste man auf die Versankosten 1,00 € aufschlagen um auf der sicheren Seite zu sein.

Mein Fazit: Kleinpreissiege Artikel stehen in keinen Verhältnis mehr zum Aufwand und den Kosten die dem Käufer auferlegt werden sollen durch den Gesetzgeber eBay – abgesehen davon wird der Käufer die hohen Kosten nicht bezahlen wollen.

Die neu Zahlungsabwicklung wird dazu führen, daß viele private den Verkauf einstellen und einige bei eBay nichts mehr kaufen. Andere werden wesentlich wenig kaufen, da diese nun nicht mehr ihr Taschengeld bei eBay aufbessern können. Besonders betroffen sein werden wie immer Menschen aus sogenannten prekären Verhältnisse. Ob das für eBay langfristig aufgeht ?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 1128 Kommentare vollständig anzeigen

  • Zurückhalten von gezahlten Geldern von Karin, 18.07.2025, 17:06 Uhr

    Nirgends gibt es so etwas im Onlinhandel. Das werden unberechtigt zustehende bezahlte Gelder einbehalten. Ich werde meinen Verkauf bei eBay einstellen. Es gibt noch andere Anbieter. Ich hoffe mein Geld noch zu bekommen. Das müsste verboten werden.

  • 30 Tage zurück halten des Geldes von Sascha, 18.07.2025, 09:35 Uhr

    Es ist das letzte mal das ich bei ebay etwas hochwertiges verkauft habe. Der Käufer hat meinen Artikel gekauft es ist alles in Ordnung habe sogar ein sehr gute Bewertung bekommen er benutzt meinen Artikel und ich muss 30 Tage auf mein Geld warten. Auf Anfrage bei ebay auf vorzeitige Freigabe bekam... » Weiterlesen

  • Frau von Sonja, 11.07.2025, 14:03 Uhr

    Habe gerade ein aktuelles Problem bei ebay verkauft international etc nun werden seit verschickt Behauptungen aufgestellt wie nicht verschickt obwohl Käufer paket Foto sendenummern etc beim abschicken erhielt negative Bewertung etc erhalten jetzt paket da u macht weiter Probleme . Wer kann helfen... » Weiterlesen

  • Verifizierung nicht möglich trotz 4K Bilder vom Führerschein von Markus Meier, 25.06.2025, 23:25 Uhr

    Ich habe hochauflösende 4k Bilder mit 2 verschiedenen Handys von meinem Führerschein gemacht und hochgeladen. Trotzdem bekomme ich nach einigen Stunden die Aufforderung, die Verifizierung erneut zu betätigen. Ebay behält deswegen jetzt seit 4 Wochen mein Geld und Anrufe bringen nichts. Mit meinem... » Weiterlesen

  • Nie wieder von Hoffmann, 24.06.2025, 19:41 Uhr

    Jetzt hat es mich auch erwischt. Habe einen hochpreisigen gebrauchten Artikel verkauft. Der Käufer hat prompt bezahlt und die Ware ging am nächsten Tag (Sonntags) in den Versand. Es war alles in Ordnung. Käufer hat auch postiv bewertet. Dennoch behält Ebay mein Geld für 30 Tage ein. Das ist eine... » Weiterlesen

  • Kein Verkäuferschutz für private Auktionsverkäufe! von Peter, 19.06.2025, 15:13 Uhr

    Den von Ebay angebotenen Verkäuferschutz gibt es nur in der Theorie. In der Praxis sieht es leider ganz anders aus :-( Obwohl der Käufer ausdrücklich einen unversicherten Versand gewünscht hat, haftet bei Ebay der Verkäufer und das zu 100 Prozent! Frei nach dem Motto: Nicht versichert, keine... » Weiterlesen

  • Von Beginn an dabei und jetzt weg - nie wieder Ebay von Smartie47, 17.06.2025, 21:37 Uhr

    Ich bin seit den Anfangstagen bei eBay dabei mit einem entsprechend "alten" Account mit 100% positiven Bewertungen. Ich habe schon sehr viele Artikel (Sammlerstücke) verkauft, auch hochpreisige. In letzter Zeit behält eBay immer öfter willkürlich meine Gelder ein. Mal 1 Woche, mal 30 Tage...völlig... » Weiterlesen

  • Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 c DSGVO von Wolfgang, 20.05.2025, 22:58 Uhr

    Das Ebay mit dem Original-Scan auch Daten z. B. zur Körpergröße und Augenfarbe (bei Personalausweis-Prüfung) oder auch Führerscheinklassen und Datum (bei Führerschein-Prüfung) erhält und vermutlich auch speischert und an Dritte (wen?) weitergibt verstößt mit Sicherheit gegen Art. 5 Abs. 1 c DSGVO... » Weiterlesen

  • EBay hat mich nun 3 oder 4 mal hintereinander im Recht als unrecht abgestempelt von Marcel Bottke, 20.05.2025, 22:46 Uhr

    Es hat mich jedes Mal viel Geld gekostet und ich überlege wie man das rückgängig machen kann oder zumindest für die Zukunft solche Fälle verhindert. Sammelklage, wo melden ?? Ich bin dabei!!

  • Ich bin mit ebay fertig von Karim, 15.05.2025, 02:14 Uhr

    Seit 2004 bei ebay. Das waren Zeiten. Das kaufen und verkaufen machte Spaß. Ich habe 2 Artikel verkauft. Sehr Gut beschreibt und super schnell verschikt. Der erste Käufer ist unzufrieden, meckert über alles und will zurückgeben. Ich als Verkäufer soll auf die Versandkosten sitzen bleiben. Ebay rät... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei