BGH: Extra-Gebühren bei Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung zulässig, aber...
Der BGH hat heute entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben dürfen, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird.
Alternative: Skonto für SEPA Überweisung?
Beitrag von Reinald Bäß
31.03.2021, 08:05 Uhr
Nehmen wir an, der Händler bietet neben PayPal weitere Zahlungsmöglichkeiten an. Dann sollte es mit den PayPal-AGB konform sein, eine davon, nämlich SEPA-Überweisung mit Skontoabzug anzubieten?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Gebühren bei Zahlungsmethoden sind unnötig von Dennis, 31.03.2021, 08:02 Uhr
Früher war es Gang und Gebe, dass bei PayPal und einigen anderen Zahlungsmethoden Gebühren erhoben wurde. Eine Frechheit meiner Meinung nach. Natürlich kostet uns Händler Zahlungsabwicklung Geld, aber immer jede einzelne Gebühr an den Verbraucher auszulagern, ist einfach nur dumm. Wir alle sollten... » Weiterlesen
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