Leserkommentar zum Artikel

BGH: Gebühren bei Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung zulässig, aber

Der BGH erlaubt Entgelte für PayPal und Sofortüberweisung – solange sie nicht auch klassische Zahlungsmethoden wie Lastschrift oder Kreditkarte betreffen.

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Alternative: Skonto für SEPA Überweisung?

Beitrag von Reinald Bäß
31.03.2021, 08:05 Uhr

Nehmen wir an, der Händler bietet neben PayPal weitere Zahlungsmöglichkeiten an. Dann sollte es mit den PayPal-AGB konform sein, eine davon, nämlich SEPA-Überweisung mit Skontoabzug anzubieten?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Doktor von Bodo, 19.04.2024, 15:24 Uhr

    Dennis, sie scheinen etwas wenig Ahnung von der Kostenkalkulation zu haben, denn die Gebühren werden so oder so dem Kunden aufgeschlagen in der Preiskalkulation. Das Nutzen eines alternativ günstigeren Anbieters ist also ein Entgegenkommen des Händlers, um einem günstigeren Preis zu erhalten. Ich... » Weiterlesen

  • Gebühren bei Zahlungsmethoden sind unnötig von Dennis, 31.03.2021, 08:02 Uhr

    Früher war es Gang und Gebe, dass bei PayPal und einigen anderen Zahlungsmethoden Gebühren erhoben wurde. Eine Frechheit meiner Meinung nach. Natürlich kostet uns Händler Zahlungsabwicklung Geld, aber immer jede einzelne Gebühr an den Verbraucher auszulagern, ist einfach nur dumm. Wir alle sollten... » Weiterlesen

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