Kein hinkender Vergleich!? – Teil 2 – Die Rechtmäßigkeit vergleichender Werbung
Ein Werbevergleich darf nicht dazu führen, dass der Werbende und das verglichene Unternehmen bzw. deren Produkte oder Kennzeichen miteinander verwechselt werden. Auch darf im Rahmen von vergleichender Werbung nicht der Ruf eines Mitbewerbers beschädigt oder unlauter ausgenutzt werden – ansonsten liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Genaueres dazu können Sie jetzt im zweiten Teil des Beitrags zum Thema „Vergleichende Werbung“ im Rahmen der [Serie der IT-Recht Kanzlei|index.php?id=%2FviewFolder&fid=366] über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet lesen.
Beitrag von Lena
10.04.2010, 09:07 Uhr
Fallen hierunter nicht auch diese Parfümimitate, die man so gerne auf dem Weihnachtsmarkt wieder findet? Oder ist das schon eine sog. "Raubkopie"? Schließlich wird neben dem Duft, der für ein Parfüm das A&O darstellt auch der Name kopiert...
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