Ja, ich will? Einwilligung des Kunden in Zusendung von Werbung kann nicht durch AGB fingiert werden
Wer seine Kunden gezielt mit Werbebotschaften beglücken will, benötigt dazu die Einwilligung jedes einzelnen Kandidaten. Ein findiges Unternehmen hatte nun die Idee, diese Einwilligung einfach in die AGBs aufzunehmen – die Einwilligung ist dann eben Vertragsbestandteil, und wer das nicht will kann später widerrufen. Blöd nur, dass die Rechtsprechung die Sache etwas anders sieht.
Hinweis auf § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG in AGB oder DS-Erklärung
Beitrag von Tobias
01.12.2020, 12:35 Uhr
Sehr geehrter Herr Engel, vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Artikel. Wie verhält es sich i.M.n. bei E-Mail-Werbung gem. § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG, wonach ich (unter bestimmten Voraussetzungen) Kunden E-Mail-Werbung zu ähnlichen Waren/Dienstleistungen schicken darf? Genügt hierbei der entsprechende Hinweis in AGB oder DS-Erklärung oder muss dieser an prominenter Stelle im Bestellprozess platziert werden? Freundliche Grüße Tobias Simmer
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