EuGH erklärt sog. Privacy-Shield für ungültig! Wie ist nun zu verfahren?
Der EuGH hat mit gestrigem Urteil das EU-US-Datenschutzschild (sog. Privacy-Shield) für ungültig erklärt! Konsequenz: Datentransfers in die USA, welche auf Basis dieses Privacy-Shields erfolgen sollen, sind damit unzulässig. Wir geben in diesem Beitrag unseren Mandanten eine genaue Handlungsanleitung - inklusive Risikoeinschätzung.
Anpassung Datenschutzerkärung
Beitrag von S.Schaub
05.08.2020, 08:51 Uhr
Sie empfehlen bei Weiterverwendung der "kritischen" Tools die Anpassung der Datenschutzhinweise/Datenschutzerklärung. In der Datenschutzerklärung auf Ihrer Seite (it-recht-kanzlei) wird weiterhin auf das PrivacyShield abgestellt. Ist das eine mögliche Option (unter Berücksichtigung des Art.49 - bis es sinnvolle Alternativen zum PS bzw. den Standardvertragsklauseln gibt) oder ein versehen. Freu mich über ein kurzes Feedback.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen
-
Microsoft Teams als Videokonferenz-Tool von R. Winkler, 23.07.2020, 14:51 Uhr
In den MS Bestimmungen für Onlinedienste Stand 1. April 2019 (Download hier: https://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeId=31), findet man auf Seite 9 die von diesen Bestimmungen abgedeckten Dienste, welche auch Office 365 inkl. MS Teams umfassen. Auf Seite 12... » Weiterlesen
-
Facebook abschalten? von Christina Giebert, 22.07.2020, 10:09 Uhr
Guten Morgen, ich blicke noch nicht komplett durch. Ich habe ein kleines Nebengewerbe und nutze ausschließlich Facebook zur Präsentation und zum Verkauf. Mir bliebe jetzt also eigentlich nur, die Seite zu schließen um rechtssicher zu sein?
-
@ Herrn Alexander B. von IT-Recht Kanzlei, 21.07.2020, 11:00 Uhr
Hallo Herr Alexander B., haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar! Wir haben in unserem Artikel https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-priivacy-shield-ist-ungueltig.html auch darauf hingewiesen, dass die Rechtfertigungsmöglichkeiten einer Einwilligung bzw. der Standardvertragsklauseln... » Weiterlesen
-
Alternativen: Einwilligung oder Standardvertragsklauseln von Alexander B., 20.07.2020, 17:41 Uhr
Hallo, ich habe von einer anderen Website die Information, dass es neben dem Abschalten der Dienste auch noch zwei weitere Optionen gibt: 1. Einholen einer expliziten Einwilligung (Opt-In) durch den Besucher (unter vorheriger Aufklärung über das unzulängliche Schutzniveau im Drittland) oder 2.... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben