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Leserkommentar zum Artikel

EuGH erklärt sog. Privacy-Shield für ungültig! Wie ist nun zu verfahren?

Der EuGH hat mit gestrigem Urteil das EU-US-Datenschutzschild (sog. Privacy-Shield) für ungültig erklärt! Konsequenz: Datentransfers in die USA, welche auf Basis dieses Privacy-Shields erfolgen sollen, sind damit unzulässig. Wir geben in diesem Beitrag unseren Mandanten eine genaue Handlungsanleitung - inklusive Risikoeinschätzung.

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@ Herrn Alexander B.

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
21.07.2020, 11:00 Uhr

Hallo Herr Alexander B., haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar!

Wir haben in unserem Artikel https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-priivacy-shield-ist-ungueltig.html auch darauf hingewiesen, dass die Rechtfertigungsmöglichkeiten einer Einwilligung bzw. der Standardvertragsklauseln bestehen. Allerdings: Es müsste im Rahmen der Einholung einer Einwilligung eine informierte Auklärung erfolgen, welche Daten zu welchen konkreten Zwecken in den USA verarbeitet werden. Genau diese Information dürfte in fast allen Fällen scheitern, da gerade nicht bekannt ist, welche Verarbeitungsvorgänge in den USA erfolgen. Ergo: Für diese Fälle kann sodann auch keine informierte Einwilligung eingeholt werden.

Zum Thema Standardvertragsklauseln: Hierbei wären Online-Händler auf die Bereitstellung derartiger Standardvertragsklauseln durch die us-amerikanischen Diensteanbieter angewiesen. Eine kurzfristige Bereitstellung dürfte hier nicht möglich sein. Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

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