Leserkommentar zum Artikel
OLG Hamm: Bezeichnung "Männerarzt" kann irreführend sein!
Ein Arzt, der nicht Androloge ist, darf sich ohne weitere erläuternde Zusätze nicht als "Männerarzt (CMI)“ bezeichnen, da ansonsten der maßgebliche Verkehrskreise irregeführt wird und dies wettbewerbswidrig ist, so das OLG Hamm. So sehe das Publikum in der Bezeichnung „Männerarzt“ ein Pendant zum „Frauenarzt“ und gehe folglich von einer Facharztbezeichnung aus.
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Beitrag von mero
04.10.2008, 13:08 Uhr
Ein sauberes Urteil, das sich auch dem juristischen Laien erschließt.
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