Verstöße gegen die Impressumspflicht können nicht immer abgemahnt werden
Wer über das Internet geschäftsmäßig Waren oder Dienstleistungenanbietet ist nach dem Telemediengesetz verpflichtet, einordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten. Das Telemediengesetz sieht in §5 einen Katalog von Angaben vor, die der Diensteanbieter im Einzelfallzu beachten hat.
Es geht noch dreister
Beitrag von Marieluise Ritter
27.04.2020, 09:25 Uhr
Habe selber einen Onlineshop und lese im Gambio-Forum endlos Besorgnis-Threats über die Abmahnischerheit von Betreibern. Wenn man dann solche Online shops sieht wie ich einen entdeckt habe, wundert man sich, wie der sich halten kann. Bei ondamce.com klickt man aufs "Impressum/Kontakt" und erhält eine KONTAKTMASKE, in der mal erst mal selber seine Daten abschicken darf, ohne zu wissen, an wen, um VIELLEICHT Angaben über das Impressum zu erhalten. Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Aber die Preise sind geradezu extrem günstig, deshalb vermute ich Betrug und Anlockung naïver Kunden.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Händler ohne Impressum von Kurt Neu, 21.05.2017, 18:42 Uhr
Was mich erstaunt: Schier endlose Informationen über Verstöße und deren Rechtsfolgen bei Verletzung der Impressumspflicht; existiert jedoch überhaupt kein Impressum, interessiert das offenbar überhaupt keinen! Bereits am 12.04.2017 bin ich auf die Seite eines Internethändlers gestoßen, der Waren... » Weiterlesen
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