Leserkommentar zum Artikel

Verstöße gegen die Impressumspflicht können nicht immer abgemahnt werden

Wer über das Internet geschäftsmäßig Waren oder Dienstleistungenanbietet ist nach dem Telemediengesetz verpflichtet, einordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten. Das Telemediengesetz sieht in §5 einen Katalog von Angaben vor, die der Diensteanbieter im Einzelfallzu beachten hat.

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Händler ohne Impressum

Beitrag von Kurt Neu
21.05.2017, 18:42 Uhr

Was mich erstaunt: Schier endlose Informationen über Verstöße und deren Rechtsfolgen bei Verletzung der Impressumspflicht; existiert jedoch überhaupt kein Impressum, interessiert das offenbar überhaupt keinen! Bereits am 12.04.2017 bin ich auf die Seite eines Internethändlers gestoßen, der Waren an Endverbraucher verkauft, auf dessen Seite (Domain mit .de) überhaupt kein Impressum auffindbar ist. Die Seite ist heute immer noch online.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Es geht noch dreister von Marieluise Ritter, 27.04.2020, 09:25 Uhr

    Habe selber einen Onlineshop und lese im Gambio-Forum endlos Besorgnis-Threats über die Abmahnischerheit von Betreibern. Wenn man dann solche Online shops sieht wie ich einen entdeckt habe, wundert man sich, wie der sich halten kann. Bei ondamce.com klickt man aufs "Impressum/Kontakt" und erhält... » Weiterlesen

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