Pflicht zum Anbieten mehrerer Zahlungsarten im Online-Shop?
Das Anbieten verschiedenster Zahlungsarten im Online-Shop vermag zwar gegebenenfalls Kaufentscheidungen potenzieller Kunden positiv zu beeinflussen und kann geeignet sein, einen größeren Kundenstamm zu generieren. Weil viele Zahlungsdienstleister aber transaktionsbezogene Kommissionsgebühren berechnen, kann gerade Betreibern kleinerer Shops daran gelegen sein, nur eine Zahlungsmöglichkeit vorzusehen und Käufern gerade keine Wahlmöglichkeit einzuräumen. Ob dies zulässig ist oder ob Online-Händler vielmehr gesetzlich zum Anbieten verschiedener Zahlungsarten verpflichtet sind, soll im Folgenden Beitrag dargestellt werden.
Zahlungsmittel bei Amazon
Beitrag von Kathrin V.
09.04.2020, 23:29 Uhr
Sie schreiben, dass der Verbraucher nicht erst im Bestellprozess die Information erhält, nur mit einem Zahlungsmittel zahlen zu können. Bei Amazon kommt es immer wieder vor, dass man erst im Bestellprozess erfährt, dass die angebotenen Zahlungsmethode per Bankeinzug nicht akzeptiert wird und man entweder mit Amazon-Gutscheinen oder Kreditkarten zu zahlen hat. Da die Amazon-Gutscheine in Ihrem Artikel als für den Kunden unzumutbar eingestuft sind, bliebe ausschließlich die Verwendung einer Kreditkarte. Amazon ist informiert, dass wir keine Kreditkarte haben, weil wir entweder per Rechnung, per Lastschrift oder mit PayPal bezahlen.. Muss der Online-Händler nicht im Vorfeld darauf hinweisen, welche Zahlungsart akzeptiert wird und kann dieser nun, wie bei uns geschehen, sämtliche Einkäufe per Bankeinzug, erst nach Bestellung zurückweisen obwohl wir stets noch vor Erhalt der Waren bezahlt haben? Da im Gegensatz zu den üblichen Einkäufen allein der Erwerb von Gutscheinen mit Bankeinzug sehr wohl möglich ist, fassen wir das als Nötigung auf, Amazon-Gutscheine zu erwerben. Dabei würden wir als Prime-Mitglieder bei der Rückerstattung der Waren zwar die Gutscheine von Amazon erstattet bekommen, jedoch nicht das Geld, um dafür woanders einkaufen zu können. Ist dieses Vorgehen rechtens oder liegt hier eine Nötigung zum Erwerb von Amazon-Gutscheinen vor?
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