Leserkommentar zum Artikel
OLG München: Entgelte für PayPal und Sofortüberweisung?
Das OLG München hat entschieden, dass die Berechnung eines Entgelts für die Nutzung der Zahlungsmöglichkeiten Sofortüberweisung und PayPal nicht gegen das in § 270a BGB normierte „Surcharging-Verbot“ verstößt.
Herr
Beitrag von Mike November
26.02.2020, 14:11 Uhr
Mich würde interessieren, wie sich dieses Urteil auf amazon pay auswirkt? Denn ich bin mir nicht sicher, ob eine Gebühr erhoben werden darf oder nicht?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Bei PayPal egal von Mario Richter, 10.01.2020, 21:38 Uhr
Bei PayPal ist es gemäß der AGBs eh untersagt die Gebühren an die Kunden weiter zu geben. Somit ist es erstmal nur für Sofortüberweisung interessant.
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