Leserkommentar zum Artikel
OLG München: Entgelte für PayPal und Sofortüberweisung?
Das OLG München hat entschieden, dass die Berechnung eines Entgelts für die Nutzung der Zahlungsmöglichkeiten Sofortüberweisung und PayPal nicht gegen das in § 270a BGB normierte „Surcharging-Verbot“ verstößt.
Bei PayPal egal
Beitrag von Mario Richter
10.01.2020, 21:38 Uhr
Bei PayPal ist es gemäß der AGBs eh untersagt die Gebühren an die Kunden weiter zu geben. Somit ist es erstmal nur für Sofortüberweisung interessant.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Herr von Mike November, 26.02.2020, 14:11 Uhr
Mich würde interessieren, wie sich dieses Urteil auf amazon pay auswirkt? Denn ich bin mir nicht sicher, ob eine Gebühr erhoben werden darf oder nicht?
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