OLG München: Händler dürfen Entgelte für Zahlungen via PayPal und Sofortüberweisung berechnen
Das OLG München hat mit Urteil vom 10.10.2019 (Az. 29 U 4666/18) entschieden, dass die Berechnung eines Entgelts für die Nutzung der Zahlungsmöglichkeiten Sofortüberweisung und PayPal nicht gegen das in § 270a BGB normierte „Surcharging-Verbot“ verstößt. Dies hatte das LG München I in erster Instanz noch anders gesehen. Dessen Urteil wurde nun aber vom OLG München aufgehoben.
Bei PayPal egal
Beitrag von Mario Richter
10.01.2020, 21:38 Uhr
Bei PayPal ist es gemäß der AGBs eh untersagt die Gebühren an die Kunden weiter zu geben. Somit ist es erstmal nur für Sofortüberweisung interessant.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Herr von Mike November, 26.02.2020, 14:11 Uhr
Mich würde interessieren, wie sich dieses Urteil auf amazon pay auswirkt? Denn ich bin mir nicht sicher, ob eine Gebühr erhoben werden darf oder nicht?
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