Leserkommentar zum Artikel

OLG München: Entgelte für PayPal und Sofortüberweisung?

Das OLG München hat entschieden, dass die Berechnung eines Entgelts für die Nutzung der Zahlungsmöglichkeiten Sofortüberweisung und PayPal nicht gegen das in § 270a BGB normierte „Surcharging-Verbot“ verstößt.

» Artikel lesen


Bei PayPal egal

Beitrag von Mario Richter
10.01.2020, 21:38 Uhr

Bei PayPal ist es gemäß der AGBs eh untersagt die Gebühren an die Kunden weiter zu geben. Somit ist es erstmal nur für Sofortüberweisung interessant.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Herr von Mike November, 26.02.2020, 14:11 Uhr

    Mich würde interessieren, wie sich dieses Urteil auf amazon pay auswirkt? Denn ich bin mir nicht sicher, ob eine Gebühr erhoben werden darf oder nicht?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei