Die richtige Einbindung von AGB, Widerrufsbelehrung & Co. im Online-Handel
Immer wieder werden wir im Rahmen unserer Beratungspraxis danach gefragt, wie AGB, Widerrufsbelehrung & Co. im Online-Handel eingebunden werden müssen. Das Gesetz erlegt dem Online-Händler insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zwar zahlreiche Informationspflichten auf, gibt ihm jedoch bei der praktischen Umsetzung dieser Pflichten in der Regel keine konkreten Hinweise an die Hand. Dies stellt viele Online-Händler in der Praxis vor Probleme, mit denen sie sich eigentlich gar nicht befassen möchten. Wir zeigen wie es geht.
Darf man in der Widerrufsbelehrung duzen?
Beitrag von Merle Theeß
30.12.2019, 15:23 Uhr
Vielen Dank für Ihre hilfreichen Artikel zum Thema Widerrufsbelehrung. Dazu eine Frage: Darf man in der Widerrufsbelehrung duzen und den Mustertext des Bundesjustizministeriums dahingehend anpassen? Ich duze sonst in allen Texten auf meiner Website und würde das gerne einheitlich halten.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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Antwort zu den Fragen von Merle und Sebastian von IT-Recht Kanzlei, 06.07.2023, 16:20 Uhr
Guten Tag, grundsätzlich dürfen Sie in Ihren AGB und in Ihrer Widerrufsbelehrung auch die Du-Form verwenden. Bei der Widerrufsbelehrung stellt sich insoweit die Frage, ob die gesetzliche Privilegierung verloren geht, weil mit der Du-Form vom gesetzlichen Muster der Widerrufsbelehrung abgewichen... » Weiterlesen
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Die Frage von Merle interessiert mich auch. Bitte um Antwort. von Sebastian, 06.07.2023, 15:26 Uhr
Darf ich in den AGBs duzen?
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