Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentar zum Artikel

Unfreie Rücksendung: Wer trägt die Kosten?

Hat ein Kunde einen Artikel im Internet bestellt, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der Händler ist dann verpflichtet, das bereits gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Der Verbraucher muss im Gegenzug die gekaufte Ware an den Händler zurückgeben. Viele Verbraucher nutzen dabei die Praxis des „unfreien“ Versands. Das bedeutet: Nicht der Versender, sondern der Empfänger bezahlt die Versandkosten bei Erhalt der Sendung. Für Shop-Betreiber oft ein Ärgernis, da hier ein erheblicher Portoaufschlag fällig wird. Doch muss ein Händler ein solches Paket überhaupt annehmen? Und wer muss für die Rücksendekosten aufkommen?

» Artikel lesen


DHL ohne Zustellversuch (deponiert im Laden)

Beitrag von Ignaz
02.12.2019, 11:38 Uhr

Wenn DHL ohne Zustellversuch die Sendung in einem Laden zu meiner Abholung einfach so abgibt, ich nicht dazu komme, die Sendung irgendwann zurück geht und eine Rückerstattung erfolgt werden mir die ursprünglich berechneten Versandkosten auch rückerstattet?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Es gibt Shops die unfreie Rücksendung wollen!? von Jasn, 04.02.2019, 17:22 Uhr

    In meinen Fall habe ich ein defektes Gerät im Laden gekauft, dies habe ich aber gleich beim Hersteller reklamiert. Darauf hin sollte ich es unfrei per DHL dort hin schicken, auch auf weitere Nachfrage hin bestätigte die Dame mir das ich es "unfrei" mit DHL schicken soll. Angeblich hätten sie auch... » Weiterlesen

  • Dr. von Andreas Kremser, 04.05.2018, 18:54 Uhr

    Schuld an dem ganzen Dilemma ist die DHL. Der unfreie Versand gehört mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Den meisten Absendern ist überhaupt nicht klar, was für Kosten sie dabei auf der Gegenseite erzeugen.

  • Rücksendekosten von JoGo Workwear, 22.05.2017, 21:09 Uhr

    Darf ich als Händler nach Erhalt einer unfreien Sendung, die Portokosten vom Erstattungsbetrag für die Ware einbehalten, sprich von der Gutschrift abziehen?

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei