Leserkommentar zum Artikel

Unfreier Rückversand – müssen Händler die Kosten tragen?

Immer wieder senden Kunden Ware unfrei zurück – also ohne Porto. Sind Händler verpflichtet, solche Sendungen anzunehmen und zu bezahlen? Der Beitrag klärt die Rechtslage und zeigt, wie Händler korrekt reagieren und unnötige Kosten vermeiden.

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Rücksendekosten

Beitrag von JoGo Workwear
22.05.2017, 21:09 Uhr

Darf ich als Händler nach Erhalt einer unfreien Sendung, die Portokosten vom Erstattungsbetrag für die Ware einbehalten, sprich von der Gutschrift abziehen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • DHL ohne Zustellversuch (deponiert im Laden) von Ignaz, 02.12.2019, 11:38 Uhr

    Wenn DHL ohne Zustellversuch die Sendung in einem Laden zu meiner Abholung einfach so abgibt, ich nicht dazu komme, die Sendung irgendwann zurück geht und eine Rückerstattung erfolgt werden mir die ursprünglich berechneten Versandkosten auch rückerstattet?

  • Es gibt Shops die unfreie Rücksendung wollen!? von Jasn, 04.02.2019, 17:22 Uhr

    In meinen Fall habe ich ein defektes Gerät im Laden gekauft, dies habe ich aber gleich beim Hersteller reklamiert. Darauf hin sollte ich es unfrei per DHL dort hin schicken, auch auf weitere Nachfrage hin bestätigte die Dame mir das ich es "unfrei" mit DHL schicken soll. Angeblich hätten sie auch... » Weiterlesen

  • Dr. von Andreas Kremser, 04.05.2018, 18:54 Uhr

    Schuld an dem ganzen Dilemma ist die DHL. Der unfreie Versand gehört mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Den meisten Absendern ist überhaupt nicht klar, was für Kosten sie dabei auf der Gegenseite erzeugen.

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