Den Kühler lieber farblos lassen: Verletzung der Farbmarke von BMW
Wohl jeder kennt es: Das BMW-Logo. Der Automobilhersteller hat aber noch viele weitere Marken im Portfolio. So etwa die Farbmarke im Stile der M-Power Farbkombination hellblau, dunkelblau, rot. Diese Farbkombination sieht man oft an Kühlergrills. Gegen einen solchen Aufkleber ging die BMW AG vor – das LG München I (Urteil vom 05.03.2018, Az.: 4 HK O 11014/17) sah in dem Angebot dieser Aufkleber einen Markenverstoß, da dadurch die Unterscheidungskraft und Wertschätzung der bekannten Marke sowie die diesen entgegengebrachte Wertschätzung in unlauterer Weise ausgenutzt wurden.
Fahrradaufkleber
Beitrag von Robert
14.11.2019, 13:39 Uhr
Hallo,
das selbst hergestellte Aufkleber nicht verkauft werden dürfen leuchtet mir ein. Was ist aber mit Originalen Aufklebern, dürfen die verkauft werde? Bin im Besitz einiger originaler Logoaufkleber eines bekannten Fahrradherstellers und wolte diese gerne privat verkaufen.
Darf ich das auch nicht? Was müsste ich machen um diese dan verkaufen zu dürfen.
Mit freundlichen Gruß
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