Leserkommentar zum Artikel

Achtung Onlinespieler: Der Weg vom Handel mit virtuellem Gold zur realen Abmahnung

Doch keine schöne neue Welt: Der Handel mit virtuellen Gegenständen, etwa mit Spielegold, Avataren oder sonstigen Gegenständen (Items) aus Online-Fantasyspielen kann zu teuren wettbewerbs- und markenrechtlichen Abmahnungen führen. Streitwerte an die 150.000€ sind dabei keine Seltenheit – es geht also um viel….

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Spieleaccounts

Beitrag von Ralfi
12.11.2019, 15:05 Uhr

Was ich noch anmerken wollte, wenn es per Gerichtsurteil erlaubt ist Windows 7 weiterzuverkaufen wenn ich es

nicht mehr nutze ,warum sollten dann Spieleaccounts davon ausgenommen sein?

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    Die Mehrzahl von AGB lautet AGB, nicht "AGBs".

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