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Konflikte rund um den Widerruf

Streitpunkt Widerruf: Originalverpackung darf nicht verlangt werden

Streitpunkt Widerruf: Originalverpackung darf nicht verlangt werden
7 min 5
Beitrag vom: 16.10.2015
Aktualisiert: 05.01.2026

Darf der Widerruf davon abhängig gemacht werden, dass die Ware in der Originalverpackung zurückgesendet wird?

Widerruf ohne Originalverpackung

Bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern steht dem Verbraucher gemäß § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Mit der wirksamen Ausübung des Widerrufs wird der Vertrag rückabgewickelt; der Verbraucher ist an seine Vertragserklärung nicht mehr gebunden.

Zwar ist der Verbraucher verpflichtet, die erhaltene Ware an den Unternehmer zurückzusenden (§§ 355 Abs. 3 Satz 1, 357 Abs. 1 BGB) . Das Gesetz macht die Rücksendung jedoch nicht von bestimmten Verpackungsvorgaben abhängig. Es enthält insbesondere keine Regelung dazu, in welcher Verpackung die Ware zurückzugeben ist.

Eine Pflicht zur Rücksendung in der Originalverpackung besteht daher nicht. Weder ist sie gesetzlich vorgesehen noch stellt sie eine Voraussetzung für die Wirksamkeit des Widerrufs dar.

Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht bewusst frei von formalen Hürden ausgestaltet und gerade nicht an Anforderungen wie die Verwendung einer bestimmten Verpackung geknüpft.

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Originalverpackung als Widerrufsbedingung unzulässig

In der Praxis finden sich in AGB, Widerrufsbelehrungen oder Retourenhinweisen von Online-Händlern mitunter Formulierungen, nach denen die Ware „in Originalverpackung zurückzusenden“ sei.

Solche Klauseln sind rechtlich problematisch und regelmäßig unzulässig.

Der Widerruf stellt ein gesetzlich eingeräumtes Gestaltungsrecht dar, dessen Wirksamkeit gerade nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass der Verbraucher zusätzliche, gesetzlich nicht vorgesehene Voraussetzungen erfüllt. Hierzu zählt insbesondere die Rücksendung der Ware in einer bestimmten Verpackung.

Ein Händler darf den Widerruf daher nicht davon abhängig machen, dass die Ware in der Originalverpackung zurückgesendet wird. Eine entsprechende Verknüpfung stellt eine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts dar.

Keine Verpackungspflicht im Gesetz

§ 312g Abs. 2 BGB enthält einen abschließenden Katalog der Fälle, in denen das Widerrufsrecht ausnahmsweise ausgeschlossen ist – etwa bei individuell angefertigten Waren, schnell verderblichen Produkten oder versiegelter Ware nach Öffnung der Versiegelung.

Das Fehlen der Originalverpackung ist dort ausdrücklich nicht genannt. Dies ist kein Zufall, sondern Ausdruck der gesetzgeberischen Entscheidung, das Widerrufsrecht nicht von äußeren Formalien abhängig zu machen.

Insbesondere ist die in § 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB genannte „Versiegelung“ nicht mit einer handelsüblichen Produkt- oder Versandverpackung gleichzusetzen. Der Gesetzgeber meint damit keine bloße Umverpackung, die dem Transport oder der Präsentation der Ware dient, sondern eine spezielle Schutz- oder Hygieneverpackung, die gerade dem Zweck dient, den Kontakt mit der Ware bis zum erstmaligen Öffnen auszuschließen.

Voraussetzung für den Ausschluss des Widerrufsrechts ist vielmehr, dass die Ware aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist und dass sie mit einer besonderen Versiegelung versehen wurde, deren Öffnung eindeutig erkennbar ist und den hygienischen Erstzustand der Ware irreversibel aufhebt. Nur wenn diese Versiegelung vom Verbraucher entfernt wurde, kann der Widerruf nach § 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB ausgeschlossen sein.

Eine gewöhnliche Originalverpackung – sei es eine Produktverpackung oder eine Versandverpackung – erfüllt diese Voraussetzungen regelmäßig nicht. Sie dient typischerweise lediglich dem Schutz der Ware beim Transport oder ihrer verkaufsfähigen Präsentation, nicht jedoch dem Ausschluss einer hygienisch unbedenklichen Weiterverwendung. Die bloße Öffnung oder Beschädigung der Originalverpackung reicht daher nicht aus, um das Widerrufsrecht entfallen zu lassen.

Rechtsprechung: Keine Pflicht zur Originalverpackung

Auch die Rechtsprechung stellt seit Jahren klar, dass Online-Händler das gesetzliche Widerrufsrecht weder über AGB noch über Widerrufsbelehrungen oder Retourenhinweise einschränken dürfen.

Unzulässig sind insbesondere Klauseln, die – ausdrücklich oder mittelbar – den Eindruck erwecken, der Widerruf sei nur bei Rücksendung der Ware in der Originalverpackung möglich. Bereits ein solcher Eindruck reicht aus, um das Widerrufsrecht in unzulässiger Weise einzuschränken.

  • So hat das LG Frankfurt entschieden, dass selbst die Formulierung, es „obliege“ dem Kunden, die Ware originalverpackt zurückzusenden, unzulässig ist, da sie eine rechtliche Verpflichtung suggeriert (Urteil vom 09.03.2005, Az. 2-02 O 341/04).
  • Gleiches gilt für Klauseln, die eine Rücksendung „in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung“ verlangen. Nach Auffassung des LG Düsseldorf benachteiligen solche Regelungen Verbraucher unangemessen und verstoßen gegen § 307 Abs. 1 BGB (Urteil vom 17.05.2006, Az. 12 O 496/05).

Zulässig kann hingegen eine klar als unverbindlich erkennbare Bitte sein. So hat das LG Hamburg entschieden, dass eine Formulierung wie

"Wir bitten Sie, die Ware möglichst in der Originalverpackung zurückzusenden"

für sich genommen noch zulässig sein kann, sofern sie eindeutig als bloße Empfehlung ausgestaltet ist (Urteil vom 06.01.2011, Az. 327 O 779/10).

Dabei ist jedoch Zurückhaltung geboten. Denn selbst eine Häufung solcher „Bitten“ kann unzulässig werden, wenn sie faktisch Druck auf den Verbraucher ausübt und den Eindruck einer Verpflichtung entstehen lässt.

Dies hat etwa das OLG Koblenz bereits ausdrücklich bestätigt. Gegenstand der Entscheidung war eine Rücksendeklausel, die eine Vielzahl von „Bitten“ zur Rücksendung der Ware in der Originalverpackung enthielt. Diese Gestaltung bewertete das Gericht als kundenfeindlich und damit als unzulässig (Beschluss vom 19.04.2007, Az. 4 U 305/07).

Nach Auffassung des Gerichts gehe der Verbraucher bei einer derartigen Ausgestaltung nicht mehr von einer bloßen Empfehlung aus, sondern von einer rechtlichen Verpflichtung – mit der Folge einer unzulässigen Einschränkung des Widerrufsrechts.

Wertersatz bei fehlender Verpackung – Ausnahmefälle

Das Fehlen der Originalverpackung berührt die Wirksamkeit des Widerrufs grundsätzlich nicht. Unter engen gesetzlichen Voraussetzungen kann jedoch ein Anspruch auf Wertersatz nach § 357a BGB in Betracht kommen.

Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass der eingetretene Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der über das zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise Erforderliche hinausgeht. Maßgeblich ist dabei nicht die fehlende Originalverpackung als solche, sondern die Frage, ob die Ware infolge eines unsachgemäßen Umgangs oder einer ungeeigneten Rücksendung beschädigt oder in ihrem Wiederverkaufswert gemindert wurde.

Der Widerruf als solcher bleibt hiervon jedoch unberührt.

Auch bei einem möglichen Wertersatzanspruch bleibt das Widerrufsrecht wirksam bestehen; es betrifft allein die wirtschaftliche Abwicklung der Rückabwicklung.

Praxisfragen: Irrtümer zur Originalverpackung

Immer wieder erreichen uns Rückfragen von Händlern, die zeigen, dass die rechtliche Einordnung der Originalverpackung häufig missverstanden wird.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen typische Konstellationen aus der Praxis:

  • Fehlt die Originalverpackung, darf der Widerruf dennoch nicht verweigert werden. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die Ware im Originalkarton zurückzusenden. Eine andere geeignete Verpackung ist ausreichend.
  • Auch bei sperrigen oder hochwertigen Waren (z. B. Fahrrädern oder Matratzen) darf der Widerruf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Ware zerlegt oder in einer bestimmten Originalverpackung zurückgesendet wird. Verpackungs- oder Versandwünsche des Händlers dürfen allenfalls unverbindlich geäußert werden.
  • Bei mangelhafter Ware greifen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Verkäufer bleibt für die Nacherfüllung verantwortlich und darf den Verbraucher weder auf den Hersteller noch auf entfernte Werkstätten verweisen. Verpackungsvorgaben dürfen auch hier keine Voraussetzung für die Ausübung von Rechten sein.
  • Das bloße Öffnen einer Produkt- oder Versandverpackung schließt den Widerruf nicht aus. Ein Ausschluss kommt nur bei Waren in Betracht, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene versiegelt sind und deren spezielle Versiegelung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB) .
  • Nachteile für den Verbraucher drohen allein dann, wenn die Ware über das zulässige Maß hinaus benutzt oder beschädigt wurde. Maßgeblich ist der Zustand der Ware – nicht das Fehlen der Originalverpackung.

Fazit: Originalverpackung darf kein Widerrufshindernis sein

Die Rücksendung der Ware in der Originalverpackung darf rechtlich nicht zur Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts gemacht werden. Der Widerruf bleibt wirksam, unabhängig davon, in welcher Verpackung der Verbraucher die Ware zurücksendet.

Online-Händler dürfen Verbraucher allenfalls in unverbindlicher Form um eine Rücksendung in der Originalverpackung bitten. Sobald jedoch der Eindruck entsteht, der Widerruf hänge von der Verwendung einer bestimmten Verpackung ab, liegt eine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts vor – verbunden mit einem erheblichen Abmahnrisiko.

AGB, Widerrufsbelehrungen und Retourenhinweise sollten regelmäßig überprüft und rechtssicher formuliert werden – insbesondere bei scheinbar „kleinen“ Formulierungen mit großer rechtlicher Wirkung.

Wir begleiten Online-Händler mit kontinuierlich aktualisierten Rechtstexten, praxisnahen Mustern sowie automatisierten Update-Services – für dauerhaft rechtssichere Online-Auftritte.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: ALPA PROD/ shutterstock.com

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5 Kommentare

S
Sabine Brand
Gästeluftbett
Hallo, ich habe von amazon, eine elektrische Gästematratze gekauft. Am Wochenende wurde es gebraucht, unser Besuch musste alle 1-2 Stunden die Luft nachfüllen, da diese innerhalb kurzer Zeit entwich. Nun ist diese Matratze allerdings nicht mehr so in Form das ich sie in den Transportkarton bekomme. Sondern nur in den Aufbewahrungsbeutel. Kann ich die Ware gegebenenfalls in einen größeren Karton geben und lege den Originalkarton nur bei.? MfG Sabine
T
Tom Te
Rücksendung eines Fahrrads zum Hersteller
Guten Tag,
wie verhält sich dies im Falle eines Fahrrads, welches m.E. als Sperrgut gilt? Ein in der Eifel ansässiger Onlinegroßhändler, der ein mägelbehaftetes Produkt geliefert hat insistiert, dass das Fahrrad in einem zur Verfügung gestellten Originalkarton in zerlegte Form zurückgesendet wird, nachdem die Reparatur in einer externen Werkstatt abgelehnt wurde nachdem dort ein Carbonriss festgestellt wurde. Die Werkstatt befindet sich über 400km von meinem regulären Aufenthaltsort entfernt. Der Hersteller akzeptiert eine Rücksendung des Fahrrades unter keinem anderen Umstand als dem Versand im Karton und verneint die Beauftragung einer Spedition, die das Fahrrad im Ist-Zustand zurück zum Hersteller liefert. Welche rechtliche Handhabe habe ich und wie kann ich diese gegenüber dem Hersteller durchsetzen? Vielen Dank im Voraus.
D
Dama
Media Markt nimmt unversiegelt Waren nicht zurück
komisch. ich weiß nich ob man bei Media Markt kauft.aber beim unversiegelte Kartons wo die waren rausgenommen sind, werd es nicht zurückgenommen. ja das hat mit widerrufrecht nichts zu tun.aber bestimmt mit Rückgabe/Umtausch.
T
Tanriseven Mehmet
Herr
Habe bei Hofmeister eine bad einrichtung waschbecken mit unterschrank und Spiegel gekauft, bin nach Haus , packe die Ware raus und stelle fest das es nicht passt. Habe nicht mal die Kleber weggemacht, ruf Sofort  den Verkäufer an , krieg dann die Antwort  nur in Orginal Verpackung wiederruf möglich
S
Schönberger Josef
Herr
HALLO ICH HABE 2016 EINE EDELSTAHL KAFFEEMASCHINE BEI EDEKA IN WERNBERG-KÖBLIITZ GEKAUF JETZT LÖST SICH IN DER WARMHALTEKANNE DER BELAG WOLLTE SIE HEUTE REKLAMIEREN (UMTAUCHEN) DIE NEHMEN DIE KAFFEEMASCHINE NICHT ZURÜCK DA ICH DIE ORGINALVERPACKUNG NICHT MEHR HABE
FRAGE: MUSS ICH DIE HABEN
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