Leserkommentar zum Artikel

Paket geht nach erfolglosem Zustellungsversuch verloren - was gilt?

Es kommt häufig vor, dass ein Verbraucher bei einem Zustellversuch nicht anwesend ist und die Sendung in einem Paketshop zur Abholung bereitgestellt wird. Doch was passiert, wenn das Paket dort dann nicht mehr auffindbar ist? Muss der Händler auf eigene Kosten erneut zustellen?

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Lieferung an Paketshop

Beitrag von Mac
03.11.2019, 10:05 Uhr

Wie sieht die Sachlage denn aus, wenn der Verbraucher eine Lieferung direkt an einen Paketshop geliefert haben möchte? Wenn das Pakwt dann dort verloren geht: wer haftet für den Verlust? Versender oder Transportdienstleister?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Ablegen der Ware von dofr1200, 12.01.2021, 22:23 Uhr

    Wie verhält es sich, wenn die Ware nach einem erfolglosen Zustellungsversuch einfach z.B. vor der Haustür abgestellt wird? Ist das dann Vorsatz des Lieferanten und der Schuldner steht in der Haftung, wenn es am Ablageort beschädigt oder gestohlen wird? Vielen Dank für Ihre Antwort.

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