Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentar zum Artikel

Cookies der VG Wort: Einwilligungspflicht mangels technischer Notwendigkeit?

Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat der EuGH alle Cookies, die für den Betrieb einer Website nicht technisch notwendig sind, einer generellen Einwilligungspflicht unterworfen. Derartige Cookies dürfen nunmehr nur noch und erst dann gesetzt werden, wenn der jeweilige Nutzer informiert und aktiv in die Verwendung einwilligt. Die Abgrenzung dahingehend, welche Cookies als technisch notwendig gelten und welche nicht, ist im Einzelfall aber delikat. Der aktuelle Beitrag der IT-Recht Kanzlei geht der Frage nach, ob die für Vergütungsabrechungen relevanten Cookies der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) nunmehr einer Einwilligung bedürfen.

» Artikel lesen


EU Irrsinn

Beitrag von Thomas
30.10.2019, 20:12 Uhr

Also verstehe ich das richtig. Die EU vertritt mit dem neuen Urheberrecht die Interessen der Verwertungsgesellschaften bzw. deren Lobby und drängt alle Rechteinhaber dazu, über die VGs seine Rechte wahrzunehmen. Gleichzeitig verbietet der EUGH den Einsatz der dafür erforderlichen technischen Instrumente. Das ist doch alles Irrsinn! 

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Herr von Alois Igelspacher, 02.07.2022, 18:27 Uhr

    Die neuesten Versionen aller gängigen Browser (außer Firefox) blockieren das VG-Wort-Cookie inzwischen aus Sicherheitsgründen (Cross-Site). Vermutlich wird der Firefox irgendwann nachziehen.

  • Es geht hier nicht nur um die Finanzierung.. von Privacy matters, 02.02.2020, 10:58 Uhr

    Es geht hier nicht nur um die Finanzierung, zumal die VG Wort Vergütung gar nicht für den Webseitenbetreiber gedacht ist, sondern vorrangig für die Autoren, die natürlich im Einzellfall die selbe Person sein könne.. Es geht um Urheberrecht. Grundsätzlich begeht jemand der Urheberrechtlich... » Weiterlesen

  • EU Urteil ohne Bindungswirkung von Frank, 03.11.2019, 17:28 Uhr

    Der EUGh hat doch nicht geurteilt, dass Cookies einwilligungspflichtig sind. Er hat geurteilt, dass diese es wären, wenn die ePrivacy Richtlinie korrekt durch das TMG umgesetzt worden wäre. Der Ball ist, nach dem abschließenden Urteil des BGH, bei der Bundesregierung. Diese hat das TMG anzupassen.... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei