Leserkommentar zum Artikel

DSGVO-Abmahnungen: Google Analytics richtig verwenden - Ärger vermeiden!

Kaum ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, treten auch schon die ersten Abmahnungen auf den Plan. Der derzeit häufigste Abmahngrund ist die falsche Verwendung des Webanalysedienstes Google-Analytics. Uns liegen bereits mehrere Abmahnungen hierzu vor, Grund genug um diesbezüglich einen aufklärenden Beitrag zu veröffentlichen, wie Sie Google Analytics richtig verwenden und Abmahnungen vermeiden.

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Antwort an Herrn Freise

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
06.09.2019, 15:49 Uhr

Haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre diesbezügliche Frage! Ob in Zukunft bei der Verwendung von Cookies immer auf eine Einwilligung als Rechtfertigungsgrund abzustellen sein wird, halten wir für noch nicht abschließend geklärt. Der EuGH wird zu dieser Frage zeitnah (Anfang Oktober 2019) Stellung nehmen und hierbei höchstwahrscheinlich die Richtung für die Zukunft vorgeben. Wir warten daher die EuGH-Entscheidung einmal ab - wir werden auf jeden Fall unsere Mandanten mit den notwendigen rechtssicheren Texten in diesem Fall ausstatten!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Opt-Out oder Opt-In von Stefan Freise, 02.09.2019, 15:31 Uhr

    Hallo und Danke für den Beitrag. Sind sie sicher, dass stand heute der Opt-Out noch ausreichend ist? Ist es nicht notwendig, dass Seitenbesucher ihr Opt-In geben müssen, bevor auch nur ein Datum an Google geschickt wird, und dieses Opt-In auch nicht vormarkiert sein darf, damit es auf jeden Fall... » Weiterlesen

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